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Planung und Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen. SP42.13330.2011 Stadtplanung

STADTPLANUNG. PLANUNG UND ENTWICKLUNG DER STADT

UND LÄNDLICHE SIEDLUNGEN

Aktualisierte Ausgabe

SNiP 2.07.01-89*

Offizielle Ausgabe

Moskau 2011

SP 42.13330.2011

Vorwort

Die Ziele und Grundsätze der Normung in der Russischen Föderation werden durch das Bundesgesetz vom 27. Dezember 2002 Nr. 184-FZ „Über technische Vorschriften“ und die Entwicklungsregeln durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. November festgelegt , 2008 Nr. 858 „Über das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Regelwerken“.

Über das Regelwerk

1 KÜNSTLER: TsNIIP Urban Planning, JSC „Institute of Public Buildings“, GIPRONIZDRAV, JSC „Giprogor“

2 EINGEFÜHRT vom Technischen Komitee für Normung (TK 465) „Konstruktion“

3 VORBEREITET zur Genehmigung durch das Ministerium für Architektur, Bauwesen und Stadtpolitik

4 GENEHMIGT durch Beschluss des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) vom 28. Dezember 2010 Nr. 820 und in Kraft getreten am 20. Mai 2011.

5 REGISTRIERT von der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie (Rosstandart). Überarbeitung von SP 42.13330.2010

Informationen über Änderungen dieses Regelwerks werden im jährlich erscheinenden Informationsverzeichnis „National Standards“ und der Text von Änderungen und Ergänzungen – in den monatlich erscheinenden Informationsverzeichnissen „National Standards“ veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieses Regelwerks wird ein entsprechender Hinweis im monatlich erscheinenden Informationsindex „Nationale Standards“ veröffentlicht. Relevante Informationen, Benachrichtigungen und Texte werden auch im öffentlichen Informationssystem platziert – auf der offiziellen Website des Entwicklers (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) im Internet

© Ministerium für regionale Entwicklung Russlands, 2010

Dieses Regulierungsdokument darf ohne Genehmigung des Ministeriums für regionale Entwicklung Russlands weder ganz noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung auf dem Territorium der Russischen Föderation verbreitet werden

SP 42.13330.2011

Einleitung…………………………………………………………….IV

1 Geltungsbereich……………………………………………........1

3 Begriffe und Definitionen……………………………………………..2

4 Das Konzept der Entwicklung und die allgemeine Organisation des Territoriums städtischer und ländlicher Siedlungen………………………………........2

5 Wohngebiete………………………………………………………..7

6 Öffentlichkeit und Wirtschaft Zonen………………………………………..10

7 Gebäudeparameter von Wohn- undöffentliche und geschäftliche Bereiche……...12

8 Produktionszonen, Zonen der Transport- und Ingenieurinfrastrukturen…………………………………………………….…15

9 Erholungsgebiete. Zonen besonders geschützter Gebiete……………………………………………….………….21

10 Institutionen und Dienstleistungsunternehmen……….……………...28

11 Transport- und Straßennetz………………….…………...31

12 Technische Ausrüstung……………………………….………..41

13 Technische Vorbereitung und Schutz des Territoriums ……………….….51

14 Umweltschutz…………………………………….…53

15 Brandschutzanforderungen…………………………….……....61 Anhang A (obligatorisch) Liste der Rechtsvorschriften

Und Regulierungsdokumente…….….62

Anhang B (obligatorisch) Begriffe und Definitionen…..………..66 Anhang C (empfohlen) Normative Indikatoren

niedrige Wohngebäude ... .70 Anhang D (obligatorisch) Standarddichteindikatoren

Entwicklung der Territorialzonen ...... 71 Anhang D (empfohlen) Größen von Haushaltsgrundstücken

und angrenzende Grundstücke……............73

Und Dienstleistungsunternehmen

Und die Größe ihres Landes

Grundstücke………………………….76

Bibliographie………………………………………………………..108

SP 42.13330.2011

Einführung

Dieses Regelwerk wurde erstellt, um das Sicherheitsniveau von Personen in Gebäuden und Bauwerken sowie die Sicherheit von Sachwerten gemäß dem Bundesgesetz vom 30. Dezember 2009 Nr. 384-FZ „Technische Vorschriften zur Sicherheit“ zu erhöhen von Gebäuden und Bauwerken“, das die Anforderungen des Bundesgesetzes Nr. 261-FZ vom 23. November 2009 „Über Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz sowie über die Änderung bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ erfüllt und den Grad der Harmonisierung der regulatorischen Anforderungen erhöht mit europäischen Regulierungsdokumenten, der Verwendung einheitlicher Methoden zur Bestimmung von Betriebsmerkmalen und Bewertungsmethoden. Dabei wurden auch die Anforderungen des Bundesgesetzes vom 22. Juli 2008 Nr. 123-FZ „Technische Vorschriften über Brandschutzanforderungen“ und Regelwerke für die Brandschutzanlage berücksichtigt.

Die Arbeit wurde vom Autorenteam durchgeführt: dem Leiter des Themas - P.N. Davidenko, Ph.D. Architekt, korr. RAASN; L.Ya. Herzberg, Dr. tech. Wissenschaften, Korr. RAASN; B.V. Cherepanov, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften, Berater von RAASN; N.S. Krasnoshchekova, cand. Agrarwissenschaften, Berater von RAASN; Hinweis: Voronin; G.N. Voronova, Beraterin des RAASN; V.A. Gutnikov, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften, Berater von RAASN; E.V. Sarnatsky, korrespondierendes Mitglied RAASN; Z.K. Petrova, Ph.D. Architekt; S.K. Regame, O.S. Semenova, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften, Berater von RAASN; S.B. Chistyakova, Akademikerin des RAASN; unter Beteiligung des JSC „Institute of Public Buildings“: A.M. Bazilevich, Ph.D. Architekt; BIN. Granate, Ph.D. Architekt; GIPRONIZDRAV: L.F. Sidorkova, Ph.D. Architekt, M.V. Tolmatschewa; JSC „Giprogor“: A.S. Krivov, Ph.D. Architekt; IHNEN. Schneider.

SP 42.13330.2011

REGELWERK

STADTPLANUNG. PLANUNG UND ENTWICKLUNG STÄDTISCHER UND LÄNDLICHER ANsiedlungen

städtische Entwicklung. Stadt- und Landplanung und -entwicklung

Einführungsdatum 20.05.2011

1 Einsatzbereich

1.1 Dieses Dokument gilt für die Gestaltung neuer und den Umbau bestehender städtischer und ländlicher Siedlungen und enthält die grundlegenden Anforderungen für deren Planung und Entwicklung. Die Spezifizierung dieser Anforderungen sollte bei der Entwicklung regionaler und lokaler Standards für die Stadtplanung erfolgen.

1.2 Dieses Regelwerk zielt darauf ab, die Sicherheit und Nachhaltigkeit der Siedlungsentwicklung durch städtebauliche Mittel zu gewährleisten, die öffentliche Gesundheit zu schützen, die natürlichen Ressourcen rationell zu nutzen und die Umwelt zu schützen, historische und kulturelle Denkmäler zu erhalten und die Siedlungsgebiete vor negativen Auswirkungen zu schützen natürlicher und vom Menschen geschaffener Natur sowie die Schaffung von Bedingungen für die Umsetzung sozialer Garantien für Bürger, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind, einschließlich Menschen mit eingeschränkter Mobilität,

V Teil der Bereitstellung sozialer und kulturelle und öffentliche Dienstleistungen, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur sowie Landschaftsbau.

1.3 Die Anforderungen dieses Dokuments ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens gelten für neu entwickelte Stadtplanungs- und Entwurfsdokumentationen sowie für andere Arten von Aktivitäten, die zu einer Änderung des aktuellen Zustands des Territoriums, der Immobilien und des Wohnumfelds führen.

Siedlungen städtischen Typs (Stadt-, Arbeiter-, Feriensiedlungen) sollten nach den Standards entworfen werden, die für Kleinstädte mit der gleichen geschätzten Bevölkerungszahl gelten.

1.4 Siedlungen mit Unternehmen und Einrichtungen außerhalb von Städten, die nicht den Status von Siedlungen städtischen Typs haben, sollten gemäß den behördlichen Regulierungsdokumenten und, falls diese nicht vorhanden sind, gemäß den für ländliche Siedlungen mit derselben geschätzten Bevölkerung festgelegten Standards geplant werden.

Hinweis – Bei der Gestaltung städtischer und ländlicher Siedlungen sollten Zivilschutzmaßnahmen gemäß den Anforderungen besonderer Regulierungsdokumente vorgesehen werden.

Dieses Regelwerk verwendet Verweise auf behördliche, rechtliche, behördliche und technische Dokumente und Standards der Russischen Föderation, die in der Liste der gesetzgeberischen und behördlichen Dokumente im Referenzanhang A enthalten sind.

Hinweis – Bei der Verwendung dieses Regelwerks ist es ratsam, die Funktion von Referenzstandards und Klassifikatoren im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen – auf der offiziellen Website der nationalen Normungsbehörde der Russischen Föderation im Internet oder gemäß der jährlich veröffentlichten Informationsindex „Nationale Standards“, der ab dem 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht wurde, und gemäß den entsprechenden monatlich veröffentlichten Informationsindizes, die im laufenden Jahr veröffentlicht wurden. Wird das referenzierte Dokument ersetzt (geändert), so sollte man sich bei der Anwendung dieses Regelwerks am ersetzten (geänderten) Dokument orientieren. Bei ersatzloser Löschung des verwiesenen Materials gilt die Regelung, in der darauf verwiesen wird, soweit dieser Link hiervon nicht berührt wird.

Offizielle Ausgabe

SP 42.13330.2011

3 Begriffe und Definitionen

Die wichtigsten in diesem SP verwendeten Begriffe und Definitionen sind in Anhang B aufgeführt.

4 Das Konzept der Entwicklung und die allgemeine Organisation des städtischen Territoriums

Und ländliche Siedlungen

4.1 Städtische und ländliche Siedlungen müssen auf der Grundlage der Raumplanungsdokumente der Russischen Föderation, der Raumordnungsdokumente der Teilstaaten der Russischen Föderation und der Raumordnungsdokumente der Gemeinden geplant werden.

Bei der Planung und Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen ist es notwendig, sich an den Gesetzen der Russischen Föderation, den Dekreten des Präsidenten der Russischen Föderation, den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation sowie den Gesetzgebungs- und Regulierungsakten der Teilstaaten der Russischen Föderation zu orientieren Die Russische Föderation.

4.2 Städtische und ländliche Siedlungen sollten als Elemente des Siedlungssystems der Russischen Föderation und ihrer Teilrepubliken, Territorien, Regionen, Gemeindebezirke und Gemeinden konzipiert werden. Gleichzeitig sollte die Territorialplanung darauf abzielen, die Ausweisung von Territorien in Territorialplanungsdokumenten auf der Grundlage einer Kombination aus sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und anderen Faktoren festzulegen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Bürger und ihrer Verbände der Russischen Föderation berücksichtigt werden. Subjekte der Russischen Föderation, Gemeinden werden berücksichtigt.

4.3 Pläne für die Planung und Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen müssen einen rationellen Ablauf ihrer Entwicklung vorsehen. Gleichzeitig ist es notwendig, die Aussichten für die Entwicklung von Siedlungen außerhalb des geschätzten Zeitraums zu ermitteln, einschließlich grundlegender Entscheidungen über die territoriale Entwicklung, die funktionale Zonierung, die Planungsstruktur, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur, rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen und Umweltschutz.

Der geschätzte Zeitraum sollte in der Regel bis zu 20 Jahre betragen, die städtebauliche Prognose kann 30-40 Jahre umfassen.

4.4 Städte und ländliche Siedlungen werden je nach Sollbevölkerung für den Schätzzeitraum in Gruppen gemäß Tabelle 1 eingeteilt.

Tabelle 1

Bevölkerung, tausend Menschen

Ländliche Siedlungen

Das größte

» 500 bis 1000

* Die Gruppe der Kleinstädte umfasst Siedlungen städtischen Typs.

SP 42.13330.2011

4.5 Die Bevölkerungsgröße für den geschätzten Zeitraum sollte auf der Grundlage von Daten zu den Aussichten für die Entwicklung der Siedlung im Siedlungssystem unter Berücksichtigung der demografischen Prognose des natürlichen und mechanischen Bevölkerungswachstums und der Pendelwanderungen ermittelt werden.

Perspektiven für die Entwicklung einer ländlichen Siedlung sollten auf der Grundlage von Raumordnungsplänen für Gemeindebezirke, Masterplänen für Siedlungen im Zusammenhang mit der Bildung von Agrarindustrie- und Erholungskomplexen sowie unter Berücksichtigung der Lage von Nebenbetrieben ermittelt werden von Unternehmen, Organisationen und Institutionen.

4.6 Das Gebiet für die Stadtentwicklung muss unter Berücksichtigung der Möglichkeit seiner rationellen funktionalen Nutzung auf der Grundlage eines Optionsvergleichs ausgewählt werden. architektonische und planerische Lösungen, technische, wirtschaftliche, sanitäre und hygienische Indikatoren, Kraftstoff und Energie, Wasser, territoriale Ressourcen, Zustand der Umwelt unter Berücksichtigung der Prognose künftiger Veränderungen natürlicher und anderer Bedingungen. Gleichzeitig ist es notwendig, die maximal zulässigen Belastungen der Umwelt auf der Grundlage der Ermittlung ihres Potenzials, der Art der rationellen Nutzung der territorialen und natürlichen Ressourcen zu berücksichtigen, um der Bevölkerung möglichst günstige Lebensbedingungen zu gewährleisten. um die Zerstörung natürlicher Ökosysteme und irreversible Veränderungen in der natürlichen Umwelt zu verhindern.

4.7 Bei der Entwicklung von Masterplänen für Städte und ländliche Siedlungen ist es notwendig, von einer Bewertung dieser auszugehen wirtschaftlich-geografisches, soziales, industrielles, historisch-architektonisches und natürliches Potenzial. Das sollte:

Berücksichtigen Sie den Verwaltungsstatus von Städten und ländlichen Siedlungen, die prognostizierte Bevölkerung, die wirtschaftliche Basis, den Standort und die Rolle

V Siedlungssystem (Agglomeration) sowie natürlich-klimatische, soziodemografische, national-inländische und andere lokale Besonderheiten;

Gehen Sie von einer umfassenden Bewertung und Zonierung des Stadt- und Vorstadtgebiets, ihrer rationellen Nutzung, der verfügbaren Ressourcen (Natur, Wasser, Energie, Arbeit, Erholung), Prognosen über Veränderungen der wirtschaftlichen Basis, des Zustands der Umwelt usw. aus seine Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die Gesundheit der Bevölkerung, die soziale und demografische Situation, einschließlich der zwischenstaatlichen und interregionalen Migration der Bevölkerung;

sorgen für die Verbesserung des ökologischen und hygienisch-hygienischen Zustands der Umwelt der Siedlungen und angrenzenden Gebiete sowie für die Erhaltung des historischen und kulturellen Erbes;

Bestimmen Sie rationelle Wege für die Entwicklung von Siedlungen mit der Zuweisung von Priorität (Priorität) und vielversprechenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Problemen;

Berücksichtigen Sie die Aussichten für die Entwicklung des Immobilienmarktes, die Möglichkeit der Entwicklung von Gebieten durch die Anziehung nichtstaatlicher Investitionen und den Verkauf von Grundstücken auf dem Gebiet städtischer und ländlicher Siedlungen an Bürger und juristische Personen oder die das Recht, sie zu verpachten.

4.8 Bei der Planung und dem Bau von Städten und anderen Siedlungen ist eine Zonierung ihres Territoriums mit der Festlegung von Arten der primären funktionalen Nutzung sowie sonstigen Beschränkungen der Nutzung des Territoriums für städtebauliche Aktivitäten erforderlich.

SP 42.13330.2011

Die Liste der Funktionszonen der Raumplanungsdokumente kann Zonen mit überwiegender Wohnbebauung, gemischte und öffentliche Geschäftsgebäude, öffentliche und geschäftliche Gebäude, Industriegebäude, gemischte Gebäude, Ingenieur- und Verkehrsinfrastrukturen, Erholungszonen, landwirtschaftliche Nutzungszonen, Sonderzonen umfassen. einschließlich Unterkunftszonen, Militär- und anderen sensiblen Einrichtungen, Friedhofszonen und anderen Sonderzonen.

4.9 Die Grenzen der Territorialzonen werden bei der Ausarbeitung der Regeln für Landnutzung und -entwicklung festgelegt, unter Berücksichtigung von:

a) die Möglichkeit, innerhalb einer Zone verschiedene Arten bestehender und geplanter Nutzung des Territoriums zu kombinieren;

b) Funktionszonen und Parameter ihrer planerischen Entwicklung, bestimmt durch den Masterplan der Siedlung, den Masterplan des Stadtbezirks, den Raumordnungsplan des Gemeindebezirks;

c) die bestehende Raumplanung und die bestehende Landnutzung; d) geplante Änderungen der Grenzen von Grundstücken verschiedener Kategorien gemäß

Konstruktion.

4.10 Die Grenzen territorialer Zonen können festgelegt werden durch:

a) Linien von Autobahnen, Straßen und Durchgängen, die Verkehrsströme in entgegengesetzte Richtungen trennen;

b) rote Linien; c) die Grenzen von Grundstücken;

d) die Grenzen der Siedlungen innerhalb der Gemeinden; e) die Grenzen der Gemeinden, auch innerhalb der Stadt

Gebiete der föderalen Städte Moskau und St. Petersburg; f) natürliche Grenzen natürlicher Objekte; g) andere Grenzen.

4.11 Die Grenzen von Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Territorien, die Grenzen von Territorien von Kulturgütern, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wurden, dürfen nicht mit den Grenzen von Territorialzonen übereinstimmen.

In historischen Städten ist es notwendig, Zonen (Bezirke) historischer Gebäude hervorzuheben.

4.12 Die Zusammensetzung der Territorialzonen sowie die Besonderheiten ihrer Nutzung

Grundstücke werden durch städtebauliche Vorschriften, Entwicklungsregeln unter Berücksichtigung der durch städtebauliche, landwirtschaftliche, umweltrechtliche, sanitäre und sonstige Sondergesetze, diese Normen sowie Sondernormen festgelegten Beschränkungen bestimmt.

Als Teil der Territorialzonen können Grundstücke zur gemeinsamen Nutzung zugewiesen werden, die mit Plätzen, Straßen, Zufahrten, Straßen, Böschungen, Plätzen, Boulevards, Stauseen und anderen Objekten belegt sind, die den öffentlichen Interessen der Bevölkerung dienen sollen. Das Verfahren zur Nutzung öffentlicher Grundstücke wird von den Kommunalverwaltungen festgelegt.

4.13 Bei der Zuweisung von Gebietszonen und der Festlegung von Regelungen zu deren Nutzung müssen auch städtebauliche Einschränkungen berücksichtigt werden

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Aktivitäten, die durch die festgelegten Zonen mit Sonderregelung bedingt sind. Darunter: Zonen historischer Entwicklung, historische und kulturelle Reservate; Schutzzonen für historische und kulturelle Denkmäler; Zonen besonders geschützter Naturgebiete, einschließlich Bezirke des Sanitär- und Bergsanitätsschutzes; Sanitärschutzzonen; Wasserschutzzonen und Küstenschutzstreifen; Mineralvorkommen; Zonen, in denen die Platzierung von Gebäuden aufgrund der nachteiligen Auswirkungen der natürlichen und vom Menschen verursachten Natur (Seismik, Lawinen, Überschwemmungen und Überschwemmungen, Bodensenkungen, untergrabene Gebiete usw.) eingeschränkt ist.

4.14 Sanitärschutz Produktionszonen und andere Einrichtungen, die Umweltschutzfunktionen wahrnehmen, werden in die Zusammensetzung derjenigen Gebietszonen einbezogen, in denen sich diese Einrichtungen befinden. Das zulässige Regime für die Nutzung und Entwicklung von Sanitärschutzzonen muss in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, diesen Regeln und Vorschriften, den in SanPiN 2.2.1 / 2.1.1.1200 angegebenen Hygienevorschriften sowie im Einvernehmen mit den örtlichen Sanitär- und Hygienevorschriften festgelegt werden epidemiologische Behörden.

In Gebieten, die gefährlichen Auswirkungen natürlicher und vom Menschen verursachter Faktoren ausgesetzt sind, muss bei der Zonierung des Siedlungsgebiets Folgendes berücksichtigt werden

V dieser Normen Einschränkungen bei der Platzierung von Gebäuden und Bauwerken, die mit dem längeren Aufenthalt einer großen Anzahl von Menschen verbunden sind.

In Gebieten mit einer seismischen Aktivität von 7, 8 und 9 Punkten sollte eine Zonierung des Siedlungsgebiets unter Berücksichtigung der seismischen Mikrozonierung vorgesehen werden. Gleichzeitig sollten Grundstücke mit geringerer Seismizität für Wohnbaugebiete genutzt werden.

In Gebieten, die einer Strahlenbelastung der Siedlungsgebiete ausgesetzt sind, muss bei der Zoneneinteilung die Möglichkeit einer schrittweisen Änderung der Nutzungsweise dieser Gebiete nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Dekontamination des Bodens und der Immobilien berücksichtigt werden.

4.15 Bei der Erstellung einer Bilanz der bestehenden und projektbezogenen Nutzung des Siedlungsgebiets ist die in Abschnitt 4.6 dieser Normen festgelegte Zonierung des Gebiets zugrunde zu legen und in den zugewiesenen Gebietszonen die entsprechenden Grundstückskategorien anzugeben festgelegt durch die Landgesetzgebung der Russischen Föderation.

Im Rahmen der Bilanz der bestehenden und projektbezogenen Nutzung von Siedlungsflächen ist es erforderlich, staatliche Grundstücke (von föderaler Bedeutung, Teilgebiete der Russischen Föderation), kommunales Eigentum, privates und sonstiges Eigentum in Verbindung mit den Daten von zuzuordnen Stadtplanung und Kataster.

4.16 Es sollte eine Planungsstruktur für städtische und ländliche Siedlungen geschaffen werden, die Folgendes vorsieht:

Kompakte Anordnung und Verbindung von Territorialzonen unter Berücksichtigung ihrer zulässigen Kompatibilität;

Zonierung und strukturelle Aufteilung des Territoriums in Verbindung mit dem System der öffentlichen Zentren, der Verkehrs- und Ingenieurinfrastruktur;

Effiziente Nutzung von Territorien in Abhängigkeit von ihrem städtebaulichen Wert, der zulässigen Bebauungsdichte und der Größe der Grundstücke;

Umfassende Berücksichtigung architektonischer und städtebaulicher Traditionen, natürlicher und klimatischer, historischer, kultureller, ethnografischer und anderer lokaler Besonderheiten;

SP 42.13330.2011

- effektives Funktionieren und Entwicklung lebenserhaltender Systeme, Sparen Kraftstoff-, Energie- und Wasserressourcen;

- Schutz der Umwelt, historischer und kultureller Denkmäler;

- Untergrundschutz und rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen;

- Bedingungen für den ungehinderten Zugang von Menschen mit Behinderungen zur sozialen, verkehrstechnischen und technischen Infrastruktur gemäß den Anforderungen der Regulierungsdokumente.

In Gebieten mit einer seismischen Aktivität von 7, 8 und 9 Punkten ist eine zergliederte Planungsstruktur der Städte sowie eine verstreute Anordnung von Objekten mit hoher Bevölkerungskonzentration und erhöhter Brand- und Explosionsgefahr vorzusehen.

In historischen Städten soll die Erhaltung ihrer historischen Planungsstruktur und ihres architektonischen Erscheinungsbildes gewährleistet werden, indem die Entwicklung und Umsetzung von Programmen und Projekten zur umfassenden Rekonstruktion und Erneuerung historischer Zonen unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 14 vorgesehen wird.

Die Organisation des Territoriums einer ländlichen Siedlung muss in Verbindung mit der funktionalen und planerischen Organisation des Territoriums ländlicher Gemeinden erfolgen.

4.17 In den größten und größten Städten muss eine integrierte Nutzung des unterirdischen Raums für die Unterbringung von Verkehrseinrichtungen, Handelsunternehmen, öffentlicher Gastronomie und öffentlichen Dienstleistungen, Unterhaltungs- und Sporteinrichtungen, Versorgungs- und Hilfseinrichtungen, Anlagen für technische Ausrüstung, Produktion usw. vorgesehen werden Versorgungs- und Lagereinrichtungen für verschiedene Zwecke.

Die Unterbringung von Gegenständen im unterirdischen Raum ist in allen Territorialzonen zulässig, sofern die hygienisch-hygienischen, ökologischen und brandschutztechnischen Anforderungen für diese Gegenstände erfüllt sind.

4.18 In Gebieten, die der Einwirkung gefährlicher und katastrophaler Naturphänomene (Erdbeben, Tsunamis, Schlammlawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdrutsche) ausgesetzt sind, sollte eine Zonierung des Siedlungsgebiets unter Berücksichtigung der Risikominderung und der Gewährleistung eines nachhaltigen Betriebs vorgesehen werden. Parks, Gärten, Außensportplätze und andere unbebaute Elemente sollten in Bereichen mit dem höchsten Risikograd platziert werden.

In seismischen Regionen sollte eine funktionale Zonierung des Territoriums auf der Grundlage der Mikrozonierung entsprechend den Seismizitätsbedingungen erfolgen. Gleichzeitig sollen Gebiete mit geringerer Seismizität für die Bebauung genutzt werden

Mit Anforderungen von SP 14.13330.

In Gebieten mit komplexen technischen und geologischen Bedingungen für die Entwicklung ist es notwendig, Standorte zu nutzen, die geringere Kosten für die technische Vorbereitung, den Bau und den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken erfordern.

4.19 Die Planungsstruktur städtischer und ländlicher Siedlungen sollte so gestaltet werden, dass eine kompakte Anordnung und Verbindung der Funktionszonen gewährleistet ist; rationelle Zonierung des Territoriums in Verbindung mit dem System öffentlicher Zentren, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur; effektive Nutzung des Territoriums entsprechend seinem städtebaulichen Wert; umfassende Berücksichtigung architektonischer und städtebaulicher Traditionen, natürlicher und klimatischer, landschaftlicher, nationaler, häuslicher und anderer lokaler Besonderheiten; Schutz der Umwelt, Denkmäler der Geschichte und Kultur.

SP 30-102-99

REGELN FÜR GESTALTUNG UND KONSTRUKTION

PLANUNG UND ENTWICKLUNG VON GEBIETEN DES FLACHWOHNBAUES

Planung und Besetzung der Gebiete kleinerer Wohngebäude

Einführungsdatum 01.01.2000

VORWORT

1 ENTWICKELT VON TsNIIEPgrazhdanstroy

2 ÜBERPRÜFT UND GENEHMIGT von der Abteilung für Stadtplanung, Infrastruktur und territoriale Entwicklung des Staatskomitees der Russischen Föderation für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen (Protokoll N 01-NS-15/8 vom 17. August 1999 der gemeinsamen Sitzung von die Sektionen „Stadtplanung“ und „Architektur“ des STC Gosstroy Russia und des Expertenrats der Glavgosexpertiza Russlands)

3 ANGENOMMEN vom Gosstroy Russlands (Dekret Nr. 94 vom 30. Dezember 1999)

4 IN WIRKUNG GESETZT (Beschluss von TsNIIEPgrazhdanstroy vom 24. November 1999, N 80 T) ab 1. Januar 2000

5 ZUM ERSTEN MAL VORGESTELLT

1 EINSATZBEREICH

1 EINSATZBEREICH

1.1 Dieses Regulierungsdokument des Systems legt die Anforderungen für die Entwicklung von Gebieten des Flachbauwohnungsbaus fest, sowohl als Teil als auch als eigenständige Planungsstruktur städtischer, ländlicher und anderer Siedlungen, die gemäß den geltenden Standards und genehmigten Masterplänen entwickelt werden Siedlungen.

2 RECHTSVORSCHRIFTEN

2.1 Es werden Verweise auf folgende Regulierungsdokumente verwendet:

SNiP 2.01.01-82. Bauklimatologie und Geophysik

SNiP 2.01.15-90. Ingenieurtechnischer Schutz von Territorien, Gebäuden und Bauwerken vor gefährlichen geologischen Prozessen. Grundlegende Gestaltungsbestimmungen

SNiP 2.07.01-89*. Stadtplanung. Planung und Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen

SNiP 2.08.01-89*. Wohngebäude

SNiP 2.08.02-89*. Öffentliche Gebäude und Bauwerke

SNiP 2.04.01-85*. Interne Wasserversorgung und Kanalisation von Gebäuden

SNiP 2.04.02-84*. Wasserversorgung. Outdoor-Netzwerke und -Einrichtungen

SNiP 2.04.03-85. Kanalisation. Outdoor-Netzwerke und -Einrichtungen

SNiP 2.04.05-91*. Heizungs-, Lüftungs-und Klimaanlagen

SNiP 2.04.07-86*. Wärmenetz

SNiP 2.04.08-87*. Gas Versorgung

SNiP 2.05.13-90. Ölproduktpipelines, die auf dem Gebiet von Städten und anderen Siedlungen verlegt werden

SNiP II-12-77. Lärmschutz

SNiP II-3-79*. Bauwärmetechnik

SNiP 10-01-94. Das System der normativen Dokumente im Bauwesen. Wichtige Punkte

SNiP 3.05.04-85*. Externe Netze sowie Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen

SNiP 21-01-97*. Brandschutz von Gebäuden und Bauwerken

SNiP 23-05-95. Natürliche und künstliche Beleuchtung

SNiP 30-02-97. Planung und Entwicklung von Territorien gartenbaulicher Vereinigungen von Bürgern, Gebäuden und Bauwerken

SP 11-102-97. Ingenieur- und Umweltgutachten für das Bauwesen

SP 11-103-97. Ingenieurtechnische und hydrometeorologische Untersuchungen für das Bauwesen

SP 11-106-97. Entwicklung, Koordination, Genehmigung und Zusammenstellung von Entwurfs- und Planungsunterlagen für die Bebauung von Territorien gartenbaulicher Bürgervereinigungen

VSN 59-88. Elektrische Ausrüstung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden. Designstandards

VSN 62-91*. Gestaltung des Wohnumfeldes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität

PUE. Regeln für die Installation elektrischer Anlagen

RDS 30-201-98. Anweisungen zum Verfahren zur Gestaltung und Einrichtung roter Linien in Städten und anderen Siedlungen der Russischen Föderation

RD 34.20.185-94. Anleitung zum Entwurf städtischer Stromnetze

RD 34.21.122-87. Anleitung zur Installation des Blitzschutzes von Gebäuden und Bauwerken

SanPiN 2.1.4.027-95. Zonen des sanitären Schutzes von Wasserversorgungsquellen und Wasserleitungen für Haushalts- und Trinkzwecke

SanPiN 1.6.574-96*. Hygienische Anforderungen zum Schutz der atmosphärischen Luft in besiedelten Gebieten
________________
* Das Dokument ist ungültig. SanPiN 2.1.6.1032-01 ist in Kraft. - Hinweis des Datenbankherstellers.

SanPiN 2.2.1/2.1.1.567-96. Sanitäre Schutzzonen und sanitäre Klassifizierung von Unternehmen, Bauwerken und anderen Objekten

3 BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

3.1 In diesem Verhaltenskodex werden Begriffe gemäß Anhang B verwendet.

4 PLANUNG UND ENTWICKLUNG VON GEBIETEN DES FLACHHAUSBAUES

4.1 ALLGEMEINES

4.1.1 Die städtebaulichen Merkmale der Gebiete des Flachbauwohnungsbaus (die Größe, die Anzahl der Gebäudegeschosse, die Größe des Wohngrundstücks usw.) sollten durch die Lage des Gebiets in der Planung bestimmt werden und funktionale Struktur städtischer, ländlicher und anderer Siedlungen, deren Typen in Artikel 5 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation festgelegt sind. Eine Ausnahme bilden die in Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzbuchs genannten Siedlungen, die einer besonderen Regelung der Stadtentwicklung bedürfen, vor allem in Moskau und St. Petersburg.

4.1.2 Bei der Lösung des Masterplans für Flachbauten sind nach natürlichen Indikatoren folgende Gebiete zu unterscheiden:

günstig für die Entwicklung;

Erfordernis technischer Schutzmaßnahmen gemäß den Anweisungen von SNiP 2.07.01, SNiP 2.01.15;

für den Bau nicht akzeptabel.

4.1.3 Die Gebiete des Flachbauwohnungsbaus sollten gemäß Tabelle 1 klassifiziert werden.

4.1.4 Bei der Platzierung und Planung der Organisation des Territoriums für den Flachbau des Wohnungsbaus sind die Anforderungen an:

Umweltschutz;

Schutz des Territoriums vor Lärm und Abgasen von Verkehrsstraßen, elektrischer und elektromagnetischer Strahlung sowie vor aus der Erde freigesetztem Radon.

4.1.5 Umfassende Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Verbesserung der Umwelt vor schädlichen Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten sollten im Einklang mit den Vorschriften für Umweltaktivitäten vorgesehen werden.

4.1.6 Die Sonneneinstrahlung von Territorien und Räumlichkeiten von Flachbauten sollte im Frühling-Sommer-Zeitraum eine kontinuierliche Dauer von 3 Stunden oder eine Gesamtdauer von 3,5 Stunden gewährleisten.

Bei gemischten Gebäuden oder bei der Platzierung von Flachbauten unter schwierigen städtischen Bedingungen darf die normalisierte Sonneneinstrahlung auf 2,5 Stunden reduziert werden.

Die erforderliche normative Einstrahlungsdauer muss durch die Berechnung durch die lizenzierte Organisation in der Phase des Entwicklungsprojekts und den detaillierten Entwurf nachgewiesen werden.

4.1.7 Die Abfallentsorgung in niedrigen Wohngebieten sollte in der Regel durch die Entfernung von Hausmüll von Standorten mit Containern erfolgen, deren Abstand zu den Grenzen von Wohngebäuden, Kinderbetreuungseinrichtungen und Grünflächen festgelegt werden sollte mindestens 50, jedoch nicht mehr als 100 m.

4.1.8 Um die Feuerlöschung einzelner Gebäude in den Gebieten des Flachbaus zu gewährleisten, sollten Hydranten vorgesehen werden.

Der Wasserverbrauch zum Feuerlöschen für die Berechnung von Straßenringnetzen und Verteilungsleitungen sollte gemäß den Tabellen 5, 6 von SNiP 2.04.02 berücksichtigt werden.

4.1.9 Wenn es unmöglich oder unangemessen ist, die Feuerlöschung einzelner Gebäude aus Hydranten bereitzustellen, ist es zulässig, diese aus Tanks oder Reservoirs gemäß Anmerkung 1 zu Abschnitt 2.11 von SNiP 2.04.02 bereitzustellen.

4.1.10 Die Mindestfeuerabstände zwischen Gebäuden (sowie zwischen den Außengebäuden und Gebäudegruppen auf den Wohngrundstücken) werden gemäß Tabelle 1, Anhang 1 von SNiP 2.07.01 ermittelt.

4.2 STRASSENNETZ

4.2.1 Das Straßen- und Straßennetz der Flachbaugebiete soll in Verbindung mit dem im Siedlungsgeneralplan vorgesehenen Straßen- und Wegesystem gestaltet werden.

4.2.2 Bei der Gestaltung und Organisation des Straßen- und Wegenetzes von Flachbaugebieten ist Folgendes zu berücksichtigen:

die Lage der Gebiete in der Siedlungsstruktur;

Art des Gebiets gemäß der in Tabelle 1 angegebenen Klassifizierung;

Art des Wohngebäudes (Häuser);

die Größe und Konfiguration der Gebiete.

Tabelle 1 - Klassifizierung der Gebiete von niedrigen Wohngebäuden mit Häusern mit angrenzenden Grundstücken

4.2.3 Die Planungslösung für die Bebauung von Flachbauten sollte die Durchfahrt von Fahrzeugen zu allen Gebäuden und Bauwerken, einschließlich der Häuser auf den Wohngrundstücken, gewährleisten.

4.2.4 Die Anzahl der Fahrspuren auf Wohnstraßen und Einfahrten ist zu berücksichtigen:

für Wohnstraßen - mindestens 2 Fahrspuren;

für Einfahrten - 1 Spur.

Die Breite der Fahrspuren ist mit 3,5 m anzusetzen.

4.2.5 Auf Zufahrten sind Überholplattformen mit einer Länge von mindestens 15 m und einer Breite von mindestens 7 m, einschließlich der Breite der Fahrbahn, vorzusehen.

Der Abstand zwischen Abstellgleisen sowie zwischen Abstellgleisen und Kreuzungen sollte nicht mehr als 200 m betragen.

Die maximale Länge einer Sackgasse sollte gemäß den Anforderungen von SNiP 2.07.01 150 m nicht überschreiten. Sackgassen sind mit Wendeflächen von mindestens 12x12 m versehen.

4.2.6 Auf dem Gelände von niedrigen Wohngebäuden sollte in der Regel eine 100-prozentige Versorgung mit Parkplätzen zum Abstellen und Abstellen von Autos und anderen Fahrzeugen gewährleistet sein.

4.2.7 Auf dem Gebiet mit der Bebauung von Wohngebäuden mit angrenzenden Grundstücken (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhaus) sollten Parkplätze innerhalb der zugewiesenen Fläche angelegt werden.

4.2.8 Parkhäuser, die Mehrfamilienhäuser verschiedener Planungsstrukturen in öffentlichen Bereichen bedienen, sollten gemäß Tabelle 10 * SNiP 2.07.01 berücksichtigt werden.

4.3 VERSORGUNGSNETZE UND EINRICHTUNGEN

4.3.1 Die Auswahl der konstruktiven Ingenieurlösungen sollte in Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen für die technische Unterstützung des Territoriums erfolgen, die von den zuständigen Behörden herausgegeben werden, die für den Betrieb lokaler Ingenieurnetze verantwortlich sind.

4.3.2 Heizungs- und Gasnetze, Wasserversorgungs- und Abwasserleitungen sollten grundsätzlich außerhalb der Fahrbahn von Straßen verlegt werden, um mögliche Lücken im Fahrbahnbereich auszuschließen. In einigen Fällen ist ihre Verlegung auf dem Territorium von Wohngrundstücken mit Zustimmung ihrer Eigentümer gestattet. Die Verlegung von Hochdruckgasnetzen auf dem Gelände von Flachbauten ist nicht gestattet.

4.3.3 Die Wärme- und Gasversorgung von niedrigen Wohngebäuden kann sowohl dezentral – von autonomen Generatoren für Wohnungen, als auch zentral – von bestehenden oder neu entworfenen Kesselhäusern (GFK) mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen erfolgen.

Abstände vom Hydrofracking zur Wohnbebauung sollten gemäß Abschnitt 5.3 von SNiP 2.04.08 eingehalten werden.

4.3.4 Die Wasserversorgung für Flachbauten sollte aus zentralen Systemen für Mehrfamilienhäuser gemäß den Anforderungen von SNiP 2.04.02 erfolgen und darf autonom erfolgen – für Ein-, Zweifamilienhäuser aus Schacht- und Kleinrohrhäusern Brunnen, Abdeckungen, Quellen entsprechend dem Projekt.

4.3.5 Die Einspeisung in die Wasserversorgung von Ein- und Zweifamilienhäusern ist zulässig, wenn ein Anschluss an ein zentrales Abwassersystem oder ein örtliches Abwassersystem vorhanden ist.

4.3.6 Es ist zulässig, die Installation lokaler Kläranlagen für Wohngebäude mit einem bis zwei Wohnungen und einem Abwasserdurchfluss von nicht mehr als 3 m3 / Tag vorzusehen.

4.3.7 Der Wasserverbrauch für die Bewässerung von Wohngrundstücken in Flachbauten sollte bis zu 10 l/m pro Tag betragen; Gleichzeitig sollten Zähler an Wasserentnahmegeräten installiert werden.

4.3.8. Die Stromversorgung von Flachbauten sollte gemäß den PUE (Electrical Installation Rules) und RD 34.20.185 ausgelegt sein.

4.3.9. Die Leistung von TP-Transformatoren zur Stromversorgung von Flachbauten sollte entsprechend der Berechnung herangezogen werden.

4.3.10 Das 0,38-kV-Netz sollte in der Regel über Luft- (VL) oder Kabelleitungen (CL) in einem offenen verzweigten Stromkreis oder einem Schleifenstromkreis im offenen Modus mit Einzeltransformator-Umspannwerken ausgeführt werden.

4.3.11 Die Trassen von Freileitungen und Kabelleitungen mit 0,38 kV müssen außerhalb der Wohngrundstücke verlaufen, für den Zugang zu den Stützen von Freileitungen von Servicefahrzeugen zugänglich sein und ein ungehindertes Ausheben von Kabelleitungen ermöglichen.

Die erforderlichen Pausen sollten gemäß den PUE (Electrical Installation Rules) eingelegt werden.

4.3.12 Abzweigungen von der 0,38-kV-Leitung zum Gebäude können durchgeführt werden:

von Freileitungen - isolierte Drähte, selbsttragende Drähte, Kabel an einem Kabel, Kabel im Boden;

von im Erdreich verlegten Kabelleitungen durch Installation eines Kabelanschlusskastens außerhalb der Wohngrundstücke.

4.3.13 Der Eingangsverteiler (VRShch) muss in einem Mehrfamilienhaus gemäß Kapitel 7.1 der PUE installiert werden. Es ist zulässig, in Absprache mit dem Energieversorgungsunternehmen auf dem Gebiet des Wohngrundstücks einen VRShch in entsprechender klimatischer und vandalensicherer Ausführung zu installieren.

Bei der Installation einer Eingangsabschirmung in einem Gebäude (außen oder innen) sollte am äußeren Teil der Wand am Eingang in einer Höhe von 2,5 m eine Trennvorrichtung in einem versiegelten Kasten installiert werden, zu dem nur Zugang gewährt werden darf die Energieversorgungsorganisation.

4.3.14 In den Gebieten mit niedrigen Gebäuden sollte Folgendes bereitgestellt werden: Telefonkommunikation, Rundfunk mit drei Programmen, Fernsehübertragung, zentrale Feuer- und Sicherheitsalarmsysteme und ein automatisiertes Versandkontrollsystem.

4.4 TECHNISCHE VORBEREITUNG UND GEBIETSCHUTZ

4.4.1 Maßnahmen zur technischen Vorbereitung und zum Schutz von Territorien sollten durch den Generalplan festgelegt und auf die natürlichen Bedingungen bezogen werden und auch durch die Wahl der Planungs-, Entwurfs- und Ingenieurlösungen für die Entwicklung geregelt werden.

4.4.2 Um die vom Menschen verursachten Auswirkungen von Flachbauten auf die natürlichen Bedingungen zu beseitigen oder zu verringern, müssen vorbeugende Maßnahmen vorgesehen werden:

maximale Erhaltung des natürlichen Reliefs durch Bereitstellung eines Oberflächenwasserableitungssystems;

die Mindestdichte des Netzes unterirdischer Ingenieurnetze und deren gleichmäßige Verteilung über das Gebiet.

4.4.3 Gebiete, in denen der Bau von Flachbauten nicht erlaubt ist, umfassen Zonen mit aktiver Manifestation geologischer Prozesse (Erdrutsche, Geröllhalden, Karst, Lawinen, Murgänge usw.).

5 WOHNFORMATIONEN

5.1 ALLGEMEINES

5.1.1 Als Flachbau-Wohnbebauung gelten Gebäude mit Häusern bis einschließlich 3 Etagen.

5.1.2 Wohnformationen von Flachbaugebieten sollten in der Regel aus Einfamilien- und Blockwohnhäusern (mit angrenzenden Grundstücken) bestehen.

Es ist erlaubt, Sektionshäuser und andere Häuser (bis zu 4 Stockwerke hoch) mit städtebaulichen Vorschriften gemäß SNiP 2.07.01 zu verwenden.

5.2 ARTEN VON WOHNGEBÄUDEN

5.2.1 Im Einzelhausbau ist der Haupthaustyp das Einfamilienhaus. Neben Einfamilienhäusern werden auch Blockhäuser, darunter auch Zweifamilienhäuser, mit angrenzenden Grundstücken für jede Wohnung genutzt.

5.2.2 Die Hauptwohnungstypen für den kommunalen Bau sollten Mehrfamilienhäuser in Reihenbauweise mit angrenzenden Grundstücken oder Innenhöfen vor einigen Wohnungen sein.

5.2.3 Je nach Wohnniveau sollte die geplante Wohnung in zwei Hauptkategorien unterteilt werden:

sozialer Wohnungsbau für den kommunalen Bau mit standardisierten Obergrenzen der Wohnungsflächen (gemäß SNiP 2.08.01);

Wohnung für den individuellen Bau mit standardisierten Wohnungsuntergrenzen.

Wohnungstypen und deren Flächen sind im Anhang A dargestellt.

5.2.4 In städtischen, vorstädtischen und ländlichen Siedlungen für Familien, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, sollten Wohngebäude mit einem Ort des Arbeitseinsatzes (Arzthaus, Handwerkerhaus, Haus eines Verkäufers von Waren des täglichen Bedarfs, Bauernhaus usw.) vorhanden sein gebraucht.

Die Gestaltung von Häusern mit Schlosser-, Reparatur-, Schmiedewerkstätten und ähnlichen Räumlichkeiten ist vorbehaltlich der erforderlichen Hygiene-, Umwelt-, Brandschutz- und Sanitäranforderungen mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden zulässig.

5.2.5 Der Wohnungsbedarf der Bevölkerung soll nicht nur durch Neubauten gedeckt werden, sondern auch durch die Modernisierung und den Wiederaufbau flacher Wohngebäude unter Beibehaltung ihres materiellen Wertes (siehe Tabelle 1, Fußnoten).

5.3 PLANUNG UND ENTWICKLUNG VON WOHNGRUNDSTÜCKEN

5.3.1 Die maximale Größe von Grundstücken für Siedlungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser werden von den Kommunalverwaltungen gemäß den örtlichen Bauvorschriften in Abhängigkeit von der Art des Hauses und anderen örtlichen Gegebenheiten festgelegt.

Die Grenzen, Flächen und die Art der Nutzung von Grundstücken in Mehrfamilienhäusern werden durch städtebauliche Unterlagen unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Rechtsakte der Teilstaaten der Russischen Föderation festgelegt. Die Mindestflächen angrenzender Grundstücke für verschiedene Arten von Wohngebäuden sind in Tabelle 1 angegeben.

5.3.2 Gutshof, Ein-Zweifamilienhaus muss mindestens 5 m von der roten Straßenlinie, mindestens 3 m von der roten Straßenlinie und Einfahrten entfernt sein. Der Abstand von Nebengebäuden zu den roten Straßen- und Einfahrtslinien muss betragen mindestens 5 m .

5.3.3 In ländlichen Siedlungen und auf dem Territorium von Flachbauten von Städten und Vorstadtsiedlungen (wo Viehhaltung erlaubt ist) ist es erlaubt, Nebengebäude für die Vieh- und Geflügelhaltung, die Lagerung von Futter, Inventar, Brennstoff und anderen Haushaltsbedürfnissen bereitzustellen, Bäder, sowie Wirtschaftseingänge und Viehpässe. Die Zusammensetzung und Fläche von Nebengebäuden und Gebäuden für die individuelle Arbeitstätigkeit richtet sich nach regionalen Besonderheiten und dem Gestaltungsauftrag.

5.3.4 Bis zur Grenze des benachbarten Mehrfamilienhauses müssen die Abstände entsprechend den sanitären Bedingungen mindestens betragen: vom Grundstück, Ein-Zweifamilienhaus und Blockhaus - 3 m, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Abschnitts 4.1.5 von dieses Regelwerk; vom Gebäude zur Vieh- und Geflügelhaltung - 4 m; von anderen Gebäuden (Bäder, Garagen usw.) - 1 m; von den Stämmen hoher Bäume - 4 m; mittelgroß - 2 m; von einem Busch - 1 m.

5.3.5 Gebäude zur Haltung von Vieh und Geflügel dürfen nur an herrschaftliche Ein- bis Zweifamilienhäuser angebaut werden, wenn sie durch mindestens drei Wirtschaftsräume von den Wohnräumen getrennt sind; Gleichzeitig müssen Räumlichkeiten für Vieh und Geflügel über einen isolierten Außeneingang verfügen, der nicht näher als 7 m vom Eingang des Hauses entfernt liegt.

5.3.6 Bei der Anordnung von Garagen (einschließlich angebauter Garagen) im Keller, Kellergeschoss von ein- bis zweistöckigen Herrenhäusern, Einfamilienhäusern und Blockhäusern (in Herrenhäusern, Ein- und Zweifamilienhäusern und im ersten Stock) ist es darf sie entwerfen, ohne die Standards für die Gestaltung von Fahrzeugen von Dienstleistungsunternehmen einzuhalten.

5.3.7 In ländlichen Siedlungen und in den Gebieten flacher Vorstadtgebiete für Bewohner von Mehrfamilienhäusern können Nebengebäude für Vieh und Geflügel außerhalb von Wohngebieten zugewiesen werden. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Einbau von eingebauten oder freistehenden Sammellagern für landwirtschaftliche Produkte zulässig, deren Fläche durch den Entwurfsauftrag bestimmt wird.

5.3.8 In Gebieten mit Bebauung von Herrenhäusern, Ein- und Zweifamilienhäusern muss der Abstand von den Fenstern der Wohnräume zu den Wänden des Nachbarhauses und der Nebengebäude (Schuppen, Garage, Badehaus) auf benachbarten Grundstücken betragen mindestens 6 m.

6 INSTITUTIONEN UND DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMEN

6.1 ALLGEMEINES

6.1.1 Institutionen und öffentliche Dienstleistungsunternehmen in Flachbaugebieten in städtischen, vorstädtischen und ländlichen Siedlungen sollten unter Berücksichtigung der Art der Siedlung, der Anzahl der versorgten Menschen und der allgemeinen städtischen Situation, einschließlich der Nähe anderer Dienstleistungseinrichtungen, angesiedelt werden die Organisation von Verkehrsverbindungen, die in der Regel die Bildung von Gemeindezentren vorsieht, die an ein Netz von Straßen, Wegen und Fußwegen angeschlossen sind.

Für behinderte Menschen ist es erforderlich, unter Berücksichtigung der Anforderungen der VSN 62-91 die Möglichkeit des Zugangs, auch mit Rollstühlen, zu öffentlichen Gebäuden und Bauwerken zu gewährleisten.

6.2 Organisation des Dienstes in den Gebieten von Flachbauten in verschiedenen Siedlungstypen

6.2.1 Gemäß der Klassifizierung der Gebiete (siehe Tabelle 1) befindet sich der Flachbau in Form einzelner Wohnformationen in der Struktur der Städte – von groß bis groß, sowie in kleinen, mittleren Wohnformationen und Großstädte, vorstädtische und ländliche Siedlungen, die die Unterschiede in der Organisation der Dienstleistungen für ihre Bevölkerung bestimmen.

In Städten und Vorstadtsiedlungen sollte die Liste der Einrichtungen zur täglichen Instandhaltung von Flachbaugebieten in der Regel folgende Einrichtungen umfassen: Vorschuleinrichtungen, weiterführende Schulen, eine Sport- und Freizeitanlage, Ambulanzen, Apothekenkioske, Gewerbe- und Haushaltseinrichtungen, ein Postamt, eine Sparkassenfiliale, ein Stützpunkt der Strafverfolgung, ein Zentrum der administrativen Selbstverwaltung sowie Spielplätze (Sport, Freizeit, aufsuchende Dienste, Kinderspiele). Gleichzeitig muss unter den Bedingungen einer Vorstadtzone der saisonale Ausbau stationärer Anlagen berücksichtigt werden.

In ländlichen Gebieten ist eine Unterteilung der Institutionen und Dienstleistungsunternehmen in wesentliche Einrichtungen in jeder Siedlung ab 50 Einwohnern und in höherwertige Grundeinrichtungen pro Siedlungsgruppe im Zentrum der kommunalen Selbstverwaltung vorzusehen ( Landkreis, Volost usw.). Neben festen Gebäuden ist der Einsatz mobiler Anlagen und saisonaler Strukturen erforderlich.

6.2.2 Bei der Berechnung der Anzahl und Kapazität von Institutionen und Dienstleistungsbetrieben sowie deren Standort ist von der Notwendigkeit auszugehen, den Bedürfnissen verschiedener soziodemografischer Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden.

In Städten und vorstädtischen Siedlungen dürfen für ungefähre Berechnungen der Anzahl und Kapazität von Institutionen und Unternehmen, die Flachgebiete und deren Standorte bedienen, die in Anhang B angegebenen Indikatoren herangezogen werden. In ländlichen Gebieten für ungefähre Berechnungen der Kapazität von Objekte und die Größe ihrer Grundstücke dürfen die Indikatoren von Anhang 7 von SNiP 2.07.01 verwendet werden.

6.2.3 Die Unterbringung von Institutionen und Dienstleistungsunternehmen in den Gebieten mit niedrigen Wohngebäuden sollte wie folgt erfolgen:

a) in Städten und vorstädtischen Siedlungen – unter Berücksichtigung des Erreichbarkeitsradius, der nicht größer ist als die in Tabelle 2 angegebenen.

Tabelle 2 - Fußwege zu Serviceeinrichtungen

Institutionen und öffentliche Dienstleistungsunternehmen

Radien
Dienst, m

Vorschule

Gesamtschulen:

für Grundschulklassen

Räumlichkeiten für Körperkultur sowie Erholungs- und Freizeitaktivitäten

Ambulanzen

Apotheken

Unternehmen von Handels- und Verbraucherdienstleistungen für den täglichen Gebrauch

Postämter und Sparkassen, ein starker Punkt der Strafverfolgung

Zentrum für administrative Selbstverwaltung


Bei der Platzierung von Dienstleistungseinrichtungen müssen die vorhandenen Institutionen und Unternehmen in benachbarten Gebieten berücksichtigt werden, vorbehaltlich der regulatorischen Erreichbarkeitsradien (mit Ausnahme von Vorschuleinrichtungen und Grundschulen, deren Zufahrtswege die Fahrbahn nicht kreuzen dürfen);

b) in ländlichen Gebieten sollte die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen für die Bewohner jeder Siedlung innerhalb einer Gehentfernung von höchstens 30 Minuten (2–2,5 km) erfolgen; Gleichzeitig muss die Unterbringung von Einrichtungen mit höherem Serviceniveau, einschließlich periodischer Einrichtungen, innerhalb der Gemeindegrenzen mit einer Fußgänger- und Verkehrserreichbarkeit von höchstens 60 Minuten gewährleistet sein.

Regionale Beschränkungen des Versorgungsradius, der Verfügbarkeit medizinischer Einrichtungen in ländlichen Gebieten und der Anforderungen an die Bewegungssicherheit von Grundschülern werden gemäß Abschnitt 5.4 des SNiP 2.07.01 akzeptiert.

6.2.4 Abstände zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen in Bezug auf Vorschuleinrichtungen und weiterführende Schulen sollten gemäß Abschnitt 5.5 von SNiP 2.07.01 eingehalten werden.

6.3 LAYOUT UND ENTWICKLUNG VON GEMEINSCHAFTSZENTREN

6.3.1 Das öffentliche Zentrum des Flachbaugebiets soll hauptsächlich kulturelle Einrichtungen, Gewerbe- und Verbraucherdienstleistungen, Verwaltungs-, Sport-, Erholungs- und Freizeitgebäude und -strukturen beherbergen.

Die Liste der Entwicklungsobjekte im Zentrum kann Mehrfamilienhäuser mit Serviceeinrichtungen umfassen.

Im Gemeindezentrum sollte ein System miteinander verbundener Raumplattformen (für Erholung, Sport, Empfang externer Dienstleistungen) und Fußgängerwege gebildet werden.

Innerhalb der Grenzen des öffentlichen Zentrums sollte ein allgemeiner Parkplatz für Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden: für 100 einmalige Besucher - 7-10 Parkplätze und 15-20 Fahrräder und Mopeds.

6.3.2 In Kleinstädten und Vorstadtsiedlungen auf dem Gebiet der Flachbausiedlung ist der Einsatz von Kleinbetrieben zulässig, deren Standort mit den Landesaufsichtsbehörden abgestimmt wird. Es ist erlaubt, kleine Unternehmen in ländlichen Siedlungen anzusiedeln, einschließlich solcher, die Dienstleistung und Produktion von Dienstleistungen kombinieren und keine sanitären Schutzzonen mit einer Größe von mehr als 50 m erfordern.

6.3.3 Die Entwicklung des öffentlichen Zentrums des Flachbaugebiets kann sowohl durch eigenständige Gebäude als auch durch Institutionen und Unternehmen gebildet werden, die dank der Methoden der Zusammenarbeit und Blockierung zusammen multifunktionale öffentliche Dienstleistungskomplexe bilden durch Gegenstände, die Teil der Struktur eines Wohngebäudes sind.

Die Planung öffentlicher Gebäude und Bauwerke sollte gemäß SNiP 2.08.02 erfolgen.

6.3.4 Im Vergleich zu freistehenden öffentlichen Gebäuden sollten die berechneten Indikatoren der Grundstücksfläche für Gebäude reduziert werden: angebaut um 25 %, eingebaut angebaut – bis zu 50 % (mit Ausnahme von Vorschuleinrichtungen).

6.3.5 Für die Organisation von Dienstleistungen in den Gebieten des Flachbaus ist es erlaubt, Institutionen und Unternehmen anzusiedeln, die eine individuelle Tätigkeitsform nutzen – einen Kindergarten, ein Geschäft, ein Café, einen Sport- und Erholungskomplex, ein Friseur, ein Fotostudio etc., eingebaut in flache Wohngebäude, mit Unterbringung überwiegend im 1. und Untergeschoss. Dabei sollte die Gesamtfläche der bebauten Einrichtungen 150 m nicht überschreiten. Die genannten Einrichtungen und Betriebe können eine zentrale Bedeutung haben und sich im zentralen Teil einer Siedlung oder Siedlungsformation befinden. Beim Bau von Einbauwerkstätten für die Reparatur und Vermietung von Autos, die Reparatur von Haushaltsgeräten sowie Räumlichkeiten für rituelle Gottesdienste sollten diese Einrichtungen am Rande der Siedlung liegen. Die Einrichtung eingebauter Betriebe, die die Gesundheit der Bevölkerung gefährden (Röntgenanlagen, Baustofflager, Chemie- und Chemielager etc.), ist in Flachbauten nicht gestattet.

Eingebaute öffentliche Einrichtungen sollten über vom Wohnteil des Gebäudes isolierte Eingänge verfügen. Das Gelände der bebauten Einrichtung sollte in einen Wohn- und einen öffentlichen Teil unterteilt werden, wobei in der letzten Zone Unterkünfte für Besucher und einen Wirtschaftshof vorgesehen sein sollten. Vor dem Betreten des Gebäudes ist es erforderlich, Parkplätze für Fahrzeuge bereitzustellen.

6.3.6 Der Bedarf der Bevölkerung an Dienstleistungen sollte sowohl durch Neubauten als auch durch Umbauten des bestehenden Fonds gedeckt werden, insbesondere in ländlichen Gebieten und in Vorstadtsiedlungen.

Bauart

Anzahl der Zimmer (Wohnungstypen)

Größe der Wohnungen (klein, groß)

Ein kommunaler Bau - die Obergrenzen der Wohnfläche, m (SNiP 2.08.01), - 18 m / Person:

Stadt, Dorf

B Individueller Bau – die Untergrenzen der Wohnungsfläche, m, – 18 m/Person.

Anmerkungen

1 Die Obergrenzen der Fläche von Wohnungen für den Einzelbau sind nicht begrenzt.

2 Das Verhältnis der Wohnungstypen nach Zimmerzahl und Fläche für bestimmte Regionen und Siedlungen wird von der örtlichen Verwaltung unter Berücksichtigung der demografischen Anforderungen, des erreichten Niveaus der Wohnversorgung der Bevölkerung und der Ressourcenversorgung des Wohnungsbaus festgelegt .

ANHANG B (empfohlen). LISTE UND INDIKATIV BERECHNETE INDIKATOREN DER SICHERHEIT DER DIENSTLEISTUNGSEINRICHTUNGEN UND DER GRÖSSE IHRER GRUNDSTÜCKE AUF DEN GEBIETEN VON FLACHGEBÄUDEN IN STÄDTEN UND VORORTSORTIERUNGEN

Institutionen und Dienstleistungsunternehmen

Indikatoren

Grundstücksgrößen

Vorschuleinrichtungen, prozentuale Abdeckung

Je nach Bevölkerungsstruktur Abdeckung innerhalb von 50 %

Mindestens 35 m für 1 Platz

Allgemeinbildende Schulen, % Einschreibung

Abhängig von der demografischen Struktur Abdeckung von 100 % der Grundschüler (Stufe I und II), 50 % der Schüler der Sekundarstufe (Stufe III)

Mindestens 16 m für 1 Platz

Sport- und Freizeitkomplex, insgesamt m. Bereich pro 1000 Personen

0,2-0,5 ha pro Standort

Ambulanzen:

Kliniken, Besuche pro Schicht pro 1000 Personen.

0,5 ha pro Anlage

Apotheken, insgesamt m. Bereich pro 1000 Personen

0,2 ha pro Standort

Apothekenkioske, insgesamt m. Bereich pro 1000 Personen

0,05 ha pro Anlage bzw. Bau

Unternehmen des täglichen Handels, m Verhandlungen. Bereich pro 1000 Personen:

Lebensmittel

Non-Food-Läden

pro Objekt

Unternehmen des öffentlichen Dienstes, Arbeitnehmer. Plätze pro 1000 Einwohner

0,15 ha pro Anlage

Postamt, Einrichtung

0,1-0,15 ha
pro Objekt

Filiale der Sparkasse, insgesamt m. Bereich pro 1000 Personen

Hochburg der Strafverfolgung, Objekt

Zentrum der administrativen Selbstverwaltung, Objekt

Anmerkungen

Es gibt 1 Schulen: Sekundar- und Grundschulen – beginnend mit einer Bevölkerung von 2.000 Menschen, Grundschulen – ab 500 Menschen.

2 Polikliniken können sich vorbehaltlich der behördlichen Zugänglichkeit auf dem Gebiet der nächstgelegenen Wohngebiete befinden.

ANHANG B (obligatorisch). BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

ANHANG B
(erforderlich)

Grundlegende Objekte- Institutionen und Unternehmen, die eine Gruppe von Siedlungen innerhalb der Grenzen des Territoriums der kommunalen Selbstverwaltung organisieren und regelmäßig unterhalten.

Blockiertes Wohnhaus- ein Haus bestehend aus zwei oder mehr Wohnungen, von denen jede einen direkten Zugang zu einem eigenen Grundstück hat.

Eingebaute, eingebaute und angeschlossene Institutionen und Unternehmen- Institutionen und Unternehmen, die Teil der Struktur eines Wohngebäudes oder einer anderen Einrichtung sind.

Wohnpädagogik- funktionale Planungsformation in Form von: einer Siedlung (Dorf) aus Flachbauten, einem Komplex aus Flachbauten, einer Gruppe von Grundstücken aus Flachbauten.

Individueller Wohnungsbau- eine Form der Wohnraumversorgung der Bürger durch den Bau von Häusern im Eigentumsrecht, der unter direkter Beteiligung der Bürger oder auf deren Kosten erfolgt.

Einzelne Entwickler (Einzelpersonen)- Bürger, die nach dem festgelegten Verfahren ein Grundstück zum Bau eines Wohngebäudes mit Nebengebäuden zur Bewirtschaftung persönlicher Nebengrundstücke erhalten haben und diesen Bau entweder alleine oder unter Beteiligung anderer Personen oder Bauorganisationen durchführen.

Flache Wohnsiedlung- Wohnbebauung bis einschließlich 4 Etagen, die in der Regel eine direkte Verbindung von Wohnungen mit einem Grundstück vorsieht.

Mikrozentren- Objekte, die Institutionen und Unternehmen vereinen, die für die Versorgung kleiner Siedlungen von größter Bedeutung und minimaler Kapazität sind.

Öffentlicher Dienst- Bereitstellung der notwendigen Dienstleistungen für die Bewohner; In den Gebieten von niedrigen Wohngebäuden werden in der Regel tägliche Dienste organisiert, die den Bewohnern wesentliche Dienste bieten, und in einigen Fällen periodische Dienste, die wöchentliche und seltener nachgefragte Dienste bereitstellen.

Gemeindezentrum- Territorium für die primäre Unterbringung von Dienstleistungseinrichtungen und die Durchführung verschiedener sozialer Prozesse (Kommunikation, Erholung, Handel usw.). Das öffentliche Zentrum hat die Grenzen und das Regime des angestrebten funktionalen Zwecks, die durch die städtebauliche Dokumentation festgelegt sind.

Einfamilienhaus- ein Wohngebäude, das zum Wohnen einer Familie bestimmt ist und über ein angrenzendes Grundstück verfügt.

Wohngrundstück- Grundstück neben der Wohnung (Haus) mit direktem Zugang dazu.

soziale Infrastruktur- ein Komplex von Serviceeinrichtungen und Verbindungen zwischen ihnen, oberirdisch oder abgelegen, innerhalb der städtischen Formation (Territorien, Siedlungen, Siedlungsgruppen usw.).

Gebiet des Flachbaus- Teil des Wohngebiets der Siedlung oder der Siedlung als Ganzes. Entwickelt für die Unterbringung von niedrigen Wohngebäuden, sozialen Infrastruktureinrichtungen, Ingenieurwesen und Verkehrskommunikation.

Herrenhaus- Einfamilienhaus, ein Haus mit angrenzendem Grundstück, Gebäude, für ein Nebengrundstück.


Elektronischer Text des Dokuments
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
offizielle Veröffentlichung
M.: Gosstroy of Russia, GUP TsPP, 2000

Bevor Sie einen elektronischen Antrag an das russische Bauministerium senden, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Betriebsregeln für diesen interaktiven Dienst.

1. Elektronische Bewerbungen im Zuständigkeitsbereich des russischen Bauministeriums, die gemäß dem beigefügten Formular ausgefüllt werden, werden zur Prüfung angenommen.

2. Eine elektronische Beschwerde kann eine Stellungnahme, eine Beschwerde, einen Vorschlag oder eine Anfrage enthalten.

3. Elektronische Beschwerden, die über das offizielle Internetportal des russischen Bauministeriums gesendet werden, werden der Abteilung für die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden zur Prüfung vorgelegt. Das Ministerium sorgt für eine objektive, umfassende und zeitnahe Prüfung der Anträge. Die Prüfung elektronischer Einsprüche ist kostenlos.

4. Gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Mai 2006 N 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Anträgen von Bürgern der Russischen Föderation“ werden elektronische Anträge innerhalb von drei Tagen registriert und je nach Inhalt an die Struktur gesendet Abteilungen des Ministeriums. Der Einspruch wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung geprüft. Eine elektronische Beschwerde, die Fragen enthält, deren Lösung nicht in die Zuständigkeit des russischen Bauministeriums fällt, wird innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Registrierung an die zuständige Stelle oder den zuständigen Beamten gesendet, zu dessen Zuständigkeit die Lösung der aufgeworfenen Fragen gehört die Berufung, mit Benachrichtigung darüber an den Bürger, der die Berufung eingereicht hat.

5. Eine elektronische Beschwerde wird nicht berücksichtigt, wenn:
- das Fehlen des Vor- und Nachnamens des Antragstellers;
- Angabe einer unvollständigen oder ungenauen Postanschrift;
- das Vorhandensein obszöner oder beleidigender Ausdrücke im Text;
- das Vorhandensein einer Bedrohung für das Leben, die Gesundheit und das Eigentum eines Beamten sowie seiner Familienangehörigen im Text;
- beim Tippen ein nicht-kyrillisches Tastaturlayout oder nur Großbuchstaben verwenden;
- das Fehlen von Satzzeichen im Text, das Vorhandensein unverständlicher Abkürzungen;
- das Vorhandensein einer Frage im Text, auf die der Antragsteller im Zusammenhang mit zuvor eingereichten Beschwerden bereits eine schriftliche Antwort in der Sache erhalten hat.

6. Die Antwort an den Beschwerdeführer wird an die beim Ausfüllen des Formulars angegebene Postadresse gesendet.

7. Bei der Prüfung einer Berufung ist es nicht gestattet, die in der Berufung enthaltenen Informationen sowie Informationen über das Privatleben eines Bürgers ohne dessen Zustimmung offenzulegen. Informationen über die personenbezogenen Daten der Bewerber werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der russischen Gesetzgebung zu personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet.

8. Über die Website eingegangene Einsprüche werden zusammengefasst und der Leitung des Ministeriums zur Information vorgelegt. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen werden regelmäßig in den Rubriken „für Bewohner“ und „für Fachkräfte“ veröffentlicht.

STADTPLANUNG. PLANUNG UND ENTWICKLUNG DER STADT

UND LÄNDLICHE SIEDLUNGEN

Aktualisierte Ausgabe

SNiP 2.07.01-89*

Offizielle Ausgabe

Moskau 2011

SP 42.13330.2011

Vorwort

Die Ziele und Grundsätze der Normung in der Russischen Föderation werden durch das Bundesgesetz vom 27. Dezember 2002 Nr. 184-FZ „Über technische Vorschriften“ und die Entwicklungsregeln durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. November festgelegt , 2008 Nr. 858 „Über das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Regelwerken“.

Über das Regelwerk

1 KÜNSTLER: TsNIIP Urban Planning, JSC „Institute of Public Buildings“, GIPRONIZDRAV, JSC „Giprogor“

2 EINGEFÜHRT vom Technischen Komitee für Normung (TK 465) „Konstruktion“

3 VORBEREITET zur Genehmigung durch das Ministerium für Architektur, Bauwesen und Stadtpolitik

4 GENEHMIGT durch Beschluss des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) vom 28. Dezember 2010 Nr. 820 und in Kraft getreten am 20. Mai 2011.

5 REGISTRIERT von der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie (Rosstandart). Überarbeitung von SP 42.13330.2010

Informationen über Änderungen dieses Regelwerks werden im jährlich erscheinenden Informationsverzeichnis „National Standards“ und der Text von Änderungen und Ergänzungen – in den monatlich erscheinenden Informationsverzeichnissen „National Standards“ veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieses Regelwerks wird ein entsprechender Hinweis im monatlich erscheinenden Informationsindex „Nationale Standards“ veröffentlicht. Relevante Informationen, Benachrichtigungen und Texte werden auch im öffentlichen Informationssystem platziert – auf der offiziellen Website des Entwicklers (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) im Internet

© Ministerium für regionale Entwicklung Russlands, 2010

Dieses Regulierungsdokument darf ohne Genehmigung des Ministeriums für regionale Entwicklung Russlands weder ganz noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung auf dem Territorium der Russischen Föderation verbreitet werden

SP 42.13330.2011

Einleitung…………………………………………………………….IV

1 Geltungsbereich……………………………………………........1

3 Begriffe und Definitionen……………………………………………..2

4 Das Konzept der Entwicklung und die allgemeine Organisation des Territoriums städtischer und ländlicher Siedlungen………………………………........2

5 Wohngebiete………………………………………………………..7

6 Öffentlichkeit und Wirtschaft Zonen………………………………………..10

7 Gebäudeparameter von Wohn- undöffentliche und geschäftliche Bereiche……...12

8 Produktionszonen, Zonen der Transport- und Ingenieurinfrastrukturen…………………………………………………….…15

9 Erholungsgebiete. Zonen besonders geschützter Gebiete……………………………………………….………….21

10 Institutionen und Dienstleistungsunternehmen……….……………...28

11 Transport- und Straßennetz………………….…………...31

12 Technische Ausrüstung……………………………….………..41

13 Technische Vorbereitung und Schutz des Territoriums ……………….….51

14 Umweltschutz…………………………………….…53

15 Brandschutzanforderungen…………………………….……....61 Anhang A (obligatorisch) Liste der Rechtsvorschriften

Und Regulierungsdokumente…….….62

Anhang B (obligatorisch) Begriffe und Definitionen…..………..66 Anhang C (empfohlen) Normative Indikatoren

niedrige Wohngebäude ... .70 Anhang D (obligatorisch) Standarddichteindikatoren

Entwicklung der Territorialzonen ...... 71 Anhang D (empfohlen) Größen von Haushaltsgrundstücken

und angrenzende Grundstücke……............73

Und Dienstleistungsunternehmen

Und die Größe ihres Landes

Grundstücke………………………….76

Bibliographie………………………………………………………..108

SP 42.13330.2011

Einführung

Dieses Regelwerk wurde erstellt, um das Sicherheitsniveau von Personen in Gebäuden und Bauwerken sowie die Sicherheit von Sachwerten gemäß dem Bundesgesetz vom 30. Dezember 2009 Nr. 384-FZ „Technische Vorschriften zur Sicherheit“ zu erhöhen von Gebäuden und Bauwerken“, das die Anforderungen des Bundesgesetzes Nr. 261-FZ vom 23. November 2009 „Über Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz sowie über die Änderung bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ erfüllt und den Grad der Harmonisierung der regulatorischen Anforderungen erhöht mit europäischen Regulierungsdokumenten, der Verwendung einheitlicher Methoden zur Bestimmung von Betriebsmerkmalen und Bewertungsmethoden. Dabei wurden auch die Anforderungen des Bundesgesetzes vom 22. Juli 2008 Nr. 123-FZ „Technische Vorschriften über Brandschutzanforderungen“ und Regelwerke für die Brandschutzanlage berücksichtigt.

Die Arbeit wurde vom Autorenteam durchgeführt: dem Leiter des Themas - P.N. Davidenko, Ph.D. Architekt, korr. RAASN; L.Ya. Herzberg, Dr. tech. Wissenschaften, Korr. RAASN; B.V. Cherepanov, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften, Berater von RAASN; N.S. Krasnoshchekova, cand. Agrarwissenschaften, Berater von RAASN; Hinweis: Voronin; G.N. Voronova, Beraterin des RAASN; V.A. Gutnikov, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften, Berater von RAASN; E.V. Sarnatsky, korrespondierendes Mitglied RAASN; Z.K. Petrova, Ph.D. Architekt; S.K. Regame, O.S. Semenova, Ph.D. Technik. Naturwissenschaften, Berater von RAASN; S.B. Chistyakova, Akademikerin des RAASN; unter Beteiligung des JSC „Institute of Public Buildings“: A.M. Bazilevich, Ph.D. Architekt; BIN. Granate, Ph.D. Architekt; GIPRONIZDRAV: L.F. Sidorkova, Ph.D. Architekt, M.V. Tolmatschewa; JSC „Giprogor“: A.S. Krivov, Ph.D. Architekt; IHNEN. Schneider.

SP 42.13330.2011

REGELWERK

STADTPLANUNG. PLANUNG UND ENTWICKLUNG STÄDTISCHER UND LÄNDLICHER ANsiedlungen

städtische Entwicklung. Stadt- und Landplanung und -entwicklung

Einführungsdatum 20.05.2011

1 Einsatzbereich

1.1 Dieses Dokument gilt für die Gestaltung neuer und den Umbau bestehender städtischer und ländlicher Siedlungen und enthält die grundlegenden Anforderungen für deren Planung und Entwicklung. Die Spezifizierung dieser Anforderungen sollte bei der Entwicklung regionaler und lokaler Standards für die Stadtplanung erfolgen.

1.2 Dieses Regelwerk zielt darauf ab, die Sicherheit und Nachhaltigkeit der Siedlungsentwicklung durch städtebauliche Mittel zu gewährleisten, die öffentliche Gesundheit zu schützen, die natürlichen Ressourcen rationell zu nutzen und die Umwelt zu schützen, historische und kulturelle Denkmäler zu erhalten und die Siedlungsgebiete vor negativen Auswirkungen zu schützen natürlicher und vom Menschen geschaffener Natur sowie die Schaffung von Bedingungen für die Umsetzung sozialer Garantien für Bürger, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind, einschließlich Menschen mit eingeschränkter Mobilität,

V Teil der Bereitstellung sozialer und kulturelle und öffentliche Dienstleistungen, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur sowie Landschaftsbau.

1.3 Die Anforderungen dieses Dokuments ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens gelten für neu entwickelte Stadtplanungs- und Entwurfsdokumentationen sowie für andere Arten von Aktivitäten, die zu einer Änderung des aktuellen Zustands des Territoriums, der Immobilien und des Wohnumfelds führen.

Siedlungen städtischen Typs (Stadt-, Arbeiter-, Feriensiedlungen) sollten nach den Standards entworfen werden, die für Kleinstädte mit der gleichen geschätzten Bevölkerungszahl gelten.

1.4 Siedlungen mit Unternehmen und Einrichtungen außerhalb von Städten, die nicht den Status von Siedlungen städtischen Typs haben, sollten gemäß den behördlichen Regulierungsdokumenten und, falls diese nicht vorhanden sind, gemäß den für ländliche Siedlungen mit derselben geschätzten Bevölkerung festgelegten Standards geplant werden.

Hinweis – Bei der Gestaltung städtischer und ländlicher Siedlungen sollten Zivilschutzmaßnahmen gemäß den Anforderungen besonderer Regulierungsdokumente vorgesehen werden.

Dieses Regelwerk verwendet Verweise auf behördliche, rechtliche, behördliche und technische Dokumente und Standards der Russischen Föderation, die in der Liste der gesetzgeberischen und behördlichen Dokumente im Referenzanhang A enthalten sind.

Hinweis – Bei der Verwendung dieses Regelwerks ist es ratsam, die Funktion von Referenzstandards und Klassifikatoren im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen – auf der offiziellen Website der nationalen Normungsbehörde der Russischen Föderation im Internet oder gemäß der jährlich veröffentlichten Informationsindex „Nationale Standards“, der ab dem 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht wurde, und gemäß den entsprechenden monatlich veröffentlichten Informationsindizes, die im laufenden Jahr veröffentlicht wurden. Wird das referenzierte Dokument ersetzt (geändert), so sollte man sich bei der Anwendung dieses Regelwerks am ersetzten (geänderten) Dokument orientieren. Bei ersatzloser Löschung des verwiesenen Materials gilt die Regelung, in der darauf verwiesen wird, soweit dieser Link hiervon nicht berührt wird.

Offizielle Ausgabe

SP 42.13330.2011

3 Begriffe und Definitionen

Die wichtigsten in diesem SP verwendeten Begriffe und Definitionen sind in Anhang B aufgeführt.

4 Das Konzept der Entwicklung und die allgemeine Organisation des städtischen Territoriums

Und ländliche Siedlungen

4.1 Städtische und ländliche Siedlungen müssen auf der Grundlage der Raumplanungsdokumente der Russischen Föderation, der Raumordnungsdokumente der Teilstaaten der Russischen Föderation und der Raumordnungsdokumente der Gemeinden geplant werden.

Bei der Planung und Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen ist es notwendig, sich an den Gesetzen der Russischen Föderation, den Dekreten des Präsidenten der Russischen Föderation, den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation sowie den Gesetzgebungs- und Regulierungsakten der Teilstaaten der Russischen Föderation zu orientieren Die Russische Föderation.

4.2 Städtische und ländliche Siedlungen sollten als Elemente des Siedlungssystems der Russischen Föderation und ihrer Teilrepubliken, Territorien, Regionen, Gemeindebezirke und Gemeinden konzipiert werden. Gleichzeitig sollte die Territorialplanung darauf abzielen, die Ausweisung von Territorien in Territorialplanungsdokumenten auf der Grundlage einer Kombination aus sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und anderen Faktoren festzulegen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Bürger und ihrer Verbände der Russischen Föderation berücksichtigt werden. Subjekte der Russischen Föderation, Gemeinden werden berücksichtigt.

4.3 Pläne für die Planung und Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen müssen einen rationellen Ablauf ihrer Entwicklung vorsehen. Gleichzeitig ist es notwendig, die Aussichten für die Entwicklung von Siedlungen außerhalb des geschätzten Zeitraums zu ermitteln, einschließlich grundlegender Entscheidungen über die territoriale Entwicklung, die funktionale Zonierung, die Planungsstruktur, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur, rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen und Umweltschutz.

Der geschätzte Zeitraum sollte in der Regel bis zu 20 Jahre betragen, die städtebauliche Prognose kann 30-40 Jahre umfassen.

4.4 Städte und ländliche Siedlungen werden je nach Sollbevölkerung für den Schätzzeitraum in Gruppen gemäß Tabelle 1 eingeteilt.

Tabelle 1

Bevölkerung, tausend Menschen

Ländliche Siedlungen

Das größte

» 500 bis 1000

* Die Gruppe der Kleinstädte umfasst Siedlungen städtischen Typs.

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4.5 Die Bevölkerungsgröße für den geschätzten Zeitraum sollte auf der Grundlage von Daten zu den Aussichten für die Entwicklung der Siedlung im Siedlungssystem unter Berücksichtigung der demografischen Prognose des natürlichen und mechanischen Bevölkerungswachstums und der Pendelwanderungen ermittelt werden.

Perspektiven für die Entwicklung einer ländlichen Siedlung sollten auf der Grundlage von Raumordnungsplänen für Gemeindebezirke, Masterplänen für Siedlungen im Zusammenhang mit der Bildung von Agrarindustrie- und Erholungskomplexen sowie unter Berücksichtigung der Lage von Nebenbetrieben ermittelt werden von Unternehmen, Organisationen und Institutionen.

4.6 Das Gebiet für die Stadtentwicklung muss unter Berücksichtigung der Möglichkeit seiner rationellen funktionalen Nutzung auf der Grundlage eines Optionsvergleichs ausgewählt werden. architektonische und planerische Lösungen, technische, wirtschaftliche, sanitäre und hygienische Indikatoren, Kraftstoff und Energie, Wasser, territoriale Ressourcen, Zustand der Umwelt unter Berücksichtigung der Prognose künftiger Veränderungen natürlicher und anderer Bedingungen. Gleichzeitig ist es notwendig, die maximal zulässigen Belastungen der Umwelt auf der Grundlage der Ermittlung ihres Potenzials, der Art der rationellen Nutzung der territorialen und natürlichen Ressourcen zu berücksichtigen, um der Bevölkerung möglichst günstige Lebensbedingungen zu gewährleisten. um die Zerstörung natürlicher Ökosysteme und irreversible Veränderungen in der natürlichen Umwelt zu verhindern.

4.7 Bei der Entwicklung von Masterplänen für Städte und ländliche Siedlungen ist es notwendig, von einer Bewertung dieser auszugehen wirtschaftlich-geografisches, soziales, industrielles, historisch-architektonisches und natürliches Potenzial. Das sollte:

Berücksichtigen Sie den Verwaltungsstatus von Städten und ländlichen Siedlungen, die prognostizierte Bevölkerung, die wirtschaftliche Basis, den Standort und die Rolle

V Siedlungssystem (Agglomeration) sowie natürlich-klimatische, soziodemografische, national-inländische und andere lokale Besonderheiten;

Gehen Sie von einer umfassenden Bewertung und Zonierung des Stadt- und Vorstadtgebiets, ihrer rationellen Nutzung, der verfügbaren Ressourcen (Natur, Wasser, Energie, Arbeit, Erholung), Prognosen über Veränderungen der wirtschaftlichen Basis, des Zustands der Umwelt usw. aus seine Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die Gesundheit der Bevölkerung, die soziale und demografische Situation, einschließlich der zwischenstaatlichen und interregionalen Migration der Bevölkerung;

sorgen für die Verbesserung des ökologischen und hygienisch-hygienischen Zustands der Umwelt der Siedlungen und angrenzenden Gebiete sowie für die Erhaltung des historischen und kulturellen Erbes;

Bestimmen Sie rationelle Wege für die Entwicklung von Siedlungen mit der Zuweisung von Priorität (Priorität) und vielversprechenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Problemen;

Berücksichtigen Sie die Aussichten für die Entwicklung des Immobilienmarktes, die Möglichkeit der Entwicklung von Gebieten durch die Anziehung nichtstaatlicher Investitionen und den Verkauf von Grundstücken auf dem Gebiet städtischer und ländlicher Siedlungen an Bürger und juristische Personen oder die das Recht, sie zu verpachten.

4.8 Bei der Planung und dem Bau von Städten und anderen Siedlungen ist eine Zonierung ihres Territoriums mit der Festlegung von Arten der primären funktionalen Nutzung sowie sonstigen Beschränkungen der Nutzung des Territoriums für städtebauliche Aktivitäten erforderlich.

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Die Liste der Funktionszonen der Raumplanungsdokumente kann Zonen mit überwiegender Wohnbebauung, gemischte und öffentliche Geschäftsgebäude, öffentliche und geschäftliche Gebäude, Industriegebäude, gemischte Gebäude, Ingenieur- und Verkehrsinfrastrukturen, Erholungszonen, landwirtschaftliche Nutzungszonen, Sonderzonen umfassen. einschließlich Unterkunftszonen, Militär- und anderen sensiblen Einrichtungen, Friedhofszonen und anderen Sonderzonen.

4.9 Die Grenzen der Territorialzonen werden bei der Ausarbeitung der Regeln für Landnutzung und -entwicklung festgelegt, unter Berücksichtigung von:

a) die Möglichkeit, innerhalb einer Zone verschiedene Arten bestehender und geplanter Nutzung des Territoriums zu kombinieren;

b) Funktionszonen und Parameter ihrer planerischen Entwicklung, bestimmt durch den Masterplan der Siedlung, den Masterplan des Stadtbezirks, den Raumordnungsplan des Gemeindebezirks;

c) die bestehende Raumplanung und die bestehende Landnutzung; d) geplante Änderungen der Grenzen von Grundstücken verschiedener Kategorien gemäß

Konstruktion.

4.10 Die Grenzen territorialer Zonen können festgelegt werden durch:

a) Linien von Autobahnen, Straßen und Durchgängen, die Verkehrsströme in entgegengesetzte Richtungen trennen;

b) rote Linien; c) die Grenzen von Grundstücken;

d) die Grenzen der Siedlungen innerhalb der Gemeinden; e) die Grenzen der Gemeinden, auch innerhalb der Stadt

Gebiete der föderalen Städte Moskau und St. Petersburg; f) natürliche Grenzen natürlicher Objekte; g) andere Grenzen.

4.11 Die Grenzen von Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Territorien, die Grenzen von Territorien von Kulturgütern, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt wurden, dürfen nicht mit den Grenzen von Territorialzonen übereinstimmen.

In historischen Städten ist es notwendig, Zonen (Bezirke) historischer Gebäude hervorzuheben.

4.12 Die Zusammensetzung der Territorialzonen sowie die Besonderheiten ihrer Nutzung

Grundstücke werden durch städtebauliche Vorschriften, Entwicklungsregeln unter Berücksichtigung der durch städtebauliche, landwirtschaftliche, umweltrechtliche, sanitäre und sonstige Sondergesetze, diese Normen sowie Sondernormen festgelegten Beschränkungen bestimmt.

Als Teil der Territorialzonen können Grundstücke zur gemeinsamen Nutzung zugewiesen werden, die mit Plätzen, Straßen, Zufahrten, Straßen, Böschungen, Plätzen, Boulevards, Stauseen und anderen Objekten belegt sind, die den öffentlichen Interessen der Bevölkerung dienen sollen. Das Verfahren zur Nutzung öffentlicher Grundstücke wird von den Kommunalverwaltungen festgelegt.

4.13 Bei der Zuweisung von Gebietszonen und der Festlegung von Regelungen zu deren Nutzung müssen auch städtebauliche Einschränkungen berücksichtigt werden

SP 42.13330.2011

Aktivitäten, die durch die festgelegten Zonen mit Sonderregelung bedingt sind. Darunter: Zonen historischer Entwicklung, historische und kulturelle Reservate; Schutzzonen für historische und kulturelle Denkmäler; Zonen besonders geschützter Naturgebiete, einschließlich Bezirke des Sanitär- und Bergsanitätsschutzes; Sanitärschutzzonen; Wasserschutzzonen und Küstenschutzstreifen; Mineralvorkommen; Zonen, in denen die Platzierung von Gebäuden aufgrund der nachteiligen Auswirkungen der natürlichen und vom Menschen verursachten Natur (Seismik, Lawinen, Überschwemmungen und Überschwemmungen, Bodensenkungen, untergrabene Gebiete usw.) eingeschränkt ist.

4.14 Sanitärschutz Produktionszonen und andere Einrichtungen, die Umweltschutzfunktionen wahrnehmen, werden in die Zusammensetzung derjenigen Gebietszonen einbezogen, in denen sich diese Einrichtungen befinden. Das zulässige Regime für die Nutzung und Entwicklung von Sanitärschutzzonen muss in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, diesen Regeln und Vorschriften, den in SanPiN 2.2.1 / 2.1.1.1200 angegebenen Hygienevorschriften sowie im Einvernehmen mit den örtlichen Sanitär- und Hygienevorschriften festgelegt werden epidemiologische Behörden.

In Gebieten, die gefährlichen Auswirkungen natürlicher und vom Menschen verursachter Faktoren ausgesetzt sind, muss bei der Zonierung des Siedlungsgebiets Folgendes berücksichtigt werden

V dieser Normen Einschränkungen bei der Platzierung von Gebäuden und Bauwerken, die mit dem längeren Aufenthalt einer großen Anzahl von Menschen verbunden sind.

In Gebieten mit einer seismischen Aktivität von 7, 8 und 9 Punkten sollte eine Zonierung des Siedlungsgebiets unter Berücksichtigung der seismischen Mikrozonierung vorgesehen werden. Gleichzeitig sollten Grundstücke mit geringerer Seismizität für Wohnbaugebiete genutzt werden.

In Gebieten, die einer Strahlenbelastung der Siedlungsgebiete ausgesetzt sind, muss bei der Zoneneinteilung die Möglichkeit einer schrittweisen Änderung der Nutzungsweise dieser Gebiete nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Dekontamination des Bodens und der Immobilien berücksichtigt werden.

4.15 Bei der Erstellung einer Bilanz der bestehenden und projektbezogenen Nutzung des Siedlungsgebiets ist die in Abschnitt 4.6 dieser Normen festgelegte Zonierung des Gebiets zugrunde zu legen und in den zugewiesenen Gebietszonen die entsprechenden Grundstückskategorien anzugeben festgelegt durch die Landgesetzgebung der Russischen Föderation.

Im Rahmen der Bilanz der bestehenden und projektbezogenen Nutzung von Siedlungsflächen ist es erforderlich, staatliche Grundstücke (von föderaler Bedeutung, Teilgebiete der Russischen Föderation), kommunales Eigentum, privates und sonstiges Eigentum in Verbindung mit den Daten von zuzuordnen Stadtplanung und Kataster.

4.16 Es sollte eine Planungsstruktur für städtische und ländliche Siedlungen geschaffen werden, die Folgendes vorsieht:

Kompakte Anordnung und Verbindung von Territorialzonen unter Berücksichtigung ihrer zulässigen Kompatibilität;

Zonierung und strukturelle Aufteilung des Territoriums in Verbindung mit dem System der öffentlichen Zentren, der Verkehrs- und Ingenieurinfrastruktur;

Effiziente Nutzung von Territorien in Abhängigkeit von ihrem städtebaulichen Wert, der zulässigen Bebauungsdichte und der Größe der Grundstücke;

Umfassende Berücksichtigung architektonischer und städtebaulicher Traditionen, natürlicher und klimatischer, historischer, kultureller, ethnografischer und anderer lokaler Besonderheiten;

SP 42.13330.2011

- effektives Funktionieren und Entwicklung lebenserhaltender Systeme, Sparen Kraftstoff-, Energie- und Wasserressourcen;

- Schutz der Umwelt, historischer und kultureller Denkmäler;

- Untergrundschutz und rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen;

- Bedingungen für den ungehinderten Zugang von Menschen mit Behinderungen zur sozialen, verkehrstechnischen und technischen Infrastruktur gemäß den Anforderungen der Regulierungsdokumente.

In Gebieten mit einer seismischen Aktivität von 7, 8 und 9 Punkten ist eine zergliederte Planungsstruktur der Städte sowie eine verstreute Anordnung von Objekten mit hoher Bevölkerungskonzentration und erhöhter Brand- und Explosionsgefahr vorzusehen.

In historischen Städten soll die Erhaltung ihrer historischen Planungsstruktur und ihres architektonischen Erscheinungsbildes gewährleistet werden, indem die Entwicklung und Umsetzung von Programmen und Projekten zur umfassenden Rekonstruktion und Erneuerung historischer Zonen unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 14 vorgesehen wird.

Die Organisation des Territoriums einer ländlichen Siedlung muss in Verbindung mit der funktionalen und planerischen Organisation des Territoriums ländlicher Gemeinden erfolgen.

4.17 In den größten und größten Städten muss eine integrierte Nutzung des unterirdischen Raums für die Unterbringung von Verkehrseinrichtungen, Handelsunternehmen, öffentlicher Gastronomie und öffentlichen Dienstleistungen, Unterhaltungs- und Sporteinrichtungen, Versorgungs- und Hilfseinrichtungen, Anlagen für technische Ausrüstung, Produktion usw. vorgesehen werden Versorgungs- und Lagereinrichtungen für verschiedene Zwecke.

Die Unterbringung von Gegenständen im unterirdischen Raum ist in allen Territorialzonen zulässig, sofern die hygienisch-hygienischen, ökologischen und brandschutztechnischen Anforderungen für diese Gegenstände erfüllt sind.

4.18 In Gebieten, die der Einwirkung gefährlicher und katastrophaler Naturphänomene (Erdbeben, Tsunamis, Schlammlawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdrutsche) ausgesetzt sind, sollte eine Zonierung des Siedlungsgebiets unter Berücksichtigung der Risikominderung und der Gewährleistung eines nachhaltigen Betriebs vorgesehen werden. Parks, Gärten, Außensportplätze und andere unbebaute Elemente sollten in Bereichen mit dem höchsten Risikograd platziert werden.

In seismischen Regionen sollte eine funktionale Zonierung des Territoriums auf der Grundlage der Mikrozonierung entsprechend den Seismizitätsbedingungen erfolgen. Gleichzeitig sollen Gebiete mit geringerer Seismizität für die Bebauung genutzt werden

Mit Anforderungen von SP 14.13330.

In Gebieten mit komplexen technischen und geologischen Bedingungen für die Entwicklung ist es notwendig, Standorte zu nutzen, die geringere Kosten für die technische Vorbereitung, den Bau und den Betrieb von Gebäuden und Bauwerken erfordern.

4.19 Die Planungsstruktur städtischer und ländlicher Siedlungen sollte so gestaltet werden, dass eine kompakte Anordnung und Verbindung der Funktionszonen gewährleistet ist; rationelle Zonierung des Territoriums in Verbindung mit dem System öffentlicher Zentren, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur; effektive Nutzung des Territoriums entsprechend seinem städtebaulichen Wert; umfassende Berücksichtigung architektonischer und städtebaulicher Traditionen, natürlicher und klimatischer, landschaftlicher, nationaler, häuslicher und anderer lokaler Besonderheiten; Schutz der Umwelt, Denkmäler der Geschichte und Kultur.

Kurze Anmerkung des Entwicklers

Aktualisierung und Harmonisierung mit Eurocodes

SNiP 2.07.01-89* Stadtplanung. Planung und Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen“

Hauptverwalter - TsNIIP Stadtplanung RAASN

Der Zweck der Aktualisierung von SNiP 2.07.01-89* besteht darin, die veralteten Bestimmungen von SNiP an die modernen Bedingungen, den Marktcharakter der Beziehungen zwischen Subjekten der Stadtplanung, an die aktuelle Gesetzgebung der Russischen Föderation, einschließlich der „Stadtplanung“, anzupassen „Kodex der Russischen Föderation“ (CC RF) sowie das Bundesgesetz „Über technische Vorschriften“. Stadtplanungsstandards zielen darauf ab, die Qualität der städtischen Umwelt zu verbessern, Material- und Energieressourcen einzusparen und soziale Garantien für die Bevölkerung zu bieten, einschließlich der Zugänglichkeit der Umwelt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderungen.

Von SNiP vorgenommene Änderungen

Neue Abschnitte wurden eingeführt: 1. „Geltungsbereich“; 2. „Definitionen“; 3. „Normative Verweise“.

Abschnitt 4. „Das Konzept der Entwicklung und die allgemeine Organisation des Territoriums städtischer und ländlicher Siedlungen“

Der Abschnitt wurde unter Berücksichtigung des neuen Ansatzes zur städtebaulichen Zoneneinteilung im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation korrigiert. Die Konzepte und Anforderungen für die Bildung von Vorstadtgebieten und Grünflächen von Städten sind ausgeschlossen, da diese Konzepte im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation fehlen. Andernfalls würde das normative Dokument im Widerspruch zum geltenden Bundesrecht stehen.

Abschnitt 5. „Wohngebiete“

Der Abschnitt wurde grundlegend neu gestaltet, beginnend mit dem Titel. Der Begriff „Wohngebiet“ ist aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation ausgeschlossen. Es wurde ein neuer Begriff „Wohngebiet“ eingeführt. Unter Berücksichtigung der erheblichen sozialen Schichtung der Bevölkerung wird vorgeschlagen, bei der Bestimmung der Volumina und Arten der Wohnbebauung die aktuelle und prognostizierte soziodemografische Situation in der Region und in einer bestimmten Stadt zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der sich tatsächlich ergebenden wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bevölkerung werden für die erste Bauphase und die Siedlungszeit Wohntypen unterschiedlichen Komforts angeboten.

Empfohlene Gestaltungsstandards: für Sozialwohnungen – 20 m 2 / Person, für die mittlere Bevölkerungsschicht – 30 m 2 / Person, für die reichen Bevölkerungsschichten – 40 m 2 / Person, für die sehr Reichen – 60 m 2 / Person. und höher. Die angegebenen Durchschnittsindikatoren können für die Teilgebiete der Russischen Föderation sowie für Gemeinden unterschiedlich sein, und bei den Berechnungen sollten die verfeinerten Indikatoren unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schichtung der Gesellschaft verwendet werden. Diese Fragen können Gegenstand der Entwicklung regionaler Stadtplanungsstandards sein und die Durchschnittsindikatoren auf Bundesebene können als bestimmte Leitlinien betrachtet werden.

Die Wahl der Wohnbauarten sollte auch unter Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse und der Zahlungsfähigkeit verschiedener sozialer Bevölkerungsschichten, der Demografie und der Familienzusammensetzung erfolgen und in regionalen Stadtplanungsstandards festgelegt werden.

Die Wahl der Wohnbauarten wird durch die Verfügbarkeit und Qualität der territorialen Ressourcen für die Siedlungsentwicklung, lokale Baumaterialien, Kaufkraft und soziale Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen bestimmt. Günstiger Sozialwohnungsbau sollte in Hochhäusern und dicht bebaut sein, während Wohnungen für andere soziale Bevölkerungsgruppen überwiegend in Flachbauweise errichtet werden sollten, insbesondere in kleinen städtischen Siedlungen.

Es wurden Klarstellungen zu bestimmten Indikatoren vorgenommen und die Art der „Elite“-Unterkünfte wurde ausgeschlossen.

Tabelle 2. Die Struktur des Wohnungsbestandes, differenziert nach dem Komfortniveau

Art des Wohngebäudes und der Wohnung nach Komfortniveau Die Norm der Fläche eines Wohngebäudes und einer Wohnung pro Person, qm. M Die Formel zur Ansiedlung eines Wohngebäudes und einer Wohnung Anteil am gesamten Wohnungsbau, %

Prestigeträchtig

(Business Class)

40

k= n + 2

10/15

Masse

(Economy-Klasse)

30

k = n + 1

25/50

Sozial

(Sozialer Wohnungsbau)

20

k = n - 1

60/30
Spezialisiert -

k = n - 2

k = n - 1

7/5

Anmerkungen:

1. Die Gesamtzahl der Wohnräume in einer Wohnung oder einem Haus (k) und die Anzahl der darin lebenden Personen (n).

2. Spezialisierte Wohnformen – Hotelhäuser, spezialisierte Wohnanlagen.

3. Im Zähler – zunächst im Nenner – für den geschätzten Zeitraum.

4. Diese normativen Indikatoren sind nicht die Grundlage für die Festlegung der Norm der realen Siedlung.

Abschnitt 6. „Öffentliche und geschäftliche Zonen“(neu)

Der Abschnitt enthält Anforderungen für die Bildung von öffentlichen Zonen und Gewerbegebieten gemäß dem Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation.

Abschnitt 7. „Parameter für die Entwicklung von Wohn-, öffentlichen und Gewerbegebieten“(neu)

In diesem Abschnitt werden die üblichen spezifischen Normen des Territoriums für 1 Person aufgeführt. (die Fläche der Grünfläche des Mikrobezirks, die Größe der Standorte für verschiedene Funktionszwecke) werden durch den prozentualen Anteil der Fläche dieser Gebiete an der Gesamtfläche des Mikrobezirks (Viertel) ersetzt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass unter den Bedingungen der Differenzierung der Wohnraumversorgung pro Person unter Berücksichtigung der Schichtung der Bevölkerung nach Einkommensniveaus und dementsprechend nach den Arten der Wohnbebauung die tatsächliche Zahl der Wohnbevölkerung ermittelt wird ständig verändern. Daher gewährleistet der Anteil unbebauter Flächen als Mindestindikator den Erhalt der erforderlichen Anzahl an Grünflächen im Wohngebiet im Rahmen der sogenannten Nachverdichtung („stückförmige“ Platzierung von Wohngebäuden in der bestehenden Bebauung).

Dieser Ansatz ist auch mit dem neuen Konzept der Gebäudedichteregulierung verbunden, das in Anhang 4 aufgeführt ist. Erstmals werden Dichtestandards festgelegt. nicht mehr". Die angegebenen Dichteindikatoren werden mit der staatlichen sanitären und epidemiologischen Aufsicht der Russischen Föderation koordiniert. Gleichzeitig wird die maximale normative Bevölkerungsdichte des Mikrobezirks von 450 Personen/ha (SNiP 2.07.01-89*) bei einem geschätzten Wohnraumangebot von 20 m 2/Person beibehalten.

Abschnitt 8. „Produktionszonen, Zonen der Ingenieurs- und Verkehrsinfrastruktur“

Dieser Abschnitt wurde in Titel und Inhalt an das Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation angepasst und auch die aktuellen Hygienenormen und -vorschriften wurden berücksichtigt.

Abschnitt 9. „Zonen von Erholungszwecken, Zonen besonders geschützter Gebiete“

Die Zusammensetzung der Erholungsgebiete richtet sich nach dem Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation. Unserer Meinung nach ist der Ausschluss der Begriffe „Vorstadtzone“ und insbesondere „Grünzone der Stadt“ aus dem Stadtplanungsgesetz falsch und kann in der Zukunft schwerwiegende Folgen haben.

Abschnitt 10. „Institutionen und Dienstleistungsunternehmen“

Für die Platzierung allgemeinbildender Schulen, auch im ländlichen Raum, wurden neue berechnete Indikatoren eingeführt. Anhang 7 enthält eine erweiterte Liste medizinischer und sozialer Einrichtungen

Im Rahmen der Dienstleistungen, die sich an Personen der älteren Altersgruppe (LSVG) und Behinderte richten, wurde erstmals versucht, Normen für die Unterbringung von Gotteshäusern (Tempeln) einzuführen. Detailliertere Regelungen sollten auf regionaler und lokaler Ebene gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation entwickelt werden.

Abschnitt 11. „Verkehrs- und Straßennetz“

Der Motorisierungsgrad wurde auf 350 Fahrzeuge pro 1.000 Einwohner erhöht. Für einzelne Regionen sollten diese Standards in regionalen Vorschriften festgelegt werden.

Für die größten Städte (mehr als 1 Million Einwohner) ist die Einführung leichter Hochgeschwindigkeitstransporte abseits der Straße (z. B. „Light Metro“) eine wichtige Aufgabe.

Das Prinzip der Berechnung der Stellplätze für Fahrzeuge wurde geändert. Für die Platzierung von Fahrzeugabstellplätzen wurden neue berechnete Indikatoren eingeführt. In Wohngebieten wird empfohlen, die Anzahl der Parkplätze in Abhängigkeit von der Kategorie des Wohnungsbestands zu berechnen und die erforderliche Anzahl anhand der Anzahl der Wohnungen zu ermitteln. Für Groß- und Großstädte wurde ein verbindliches Mindestmaß an Plätzen für die Unterbringung von Fahrzeugen in der Tiefgarage eingeführt. Es wurden die maximalen Abstände zwischen Fußgängeranläufen und Parkplätzen für die vorübergehende Unterbringung von Fahrzeugen festgelegt. Es wurde festgelegt, dass innerhalb des Parkplatzes Stellplätze für die Unterbringung von Fahrzeugen vorgesehen werden sollten die Grenzen von Grundstücken von Wohngebäuden.

Abschnitt 12. „Technische Ausrüstung“

Ein neuer Unterabschnitt „Regenkanalisation“ wurde eingeführt. Dieses Problem ist für viele Städte relevant, insbesondere für solche, die regelmäßigen Überschwemmungen und Überschwemmungen ausgesetzt sind (die Städte der Region Primorje usw.).

Im Allgemeinen entsprechen die aktuellen Standards der Lösung moderner Probleme.

Die Hauptrichtung bei der Verbesserung der technischen Infrastruktur besteht darin, die integrierte Entwicklung der gesamten Branche und die Einführung neuer Technologien sicherzustellen. Die Anfallraten von Hausmüll sind gestiegen.

Abschnitt 14. „Schutz der Umwelt, historischer Denkmäler und Kulturen.“ S"

Die Korrektur des Abschnitts betrifft hauptsächlich die Angleichung der Terminologie an gesetzgeberische und behördliche Dokumente, darunter das Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation, das Bundesgesetz „Über besonders geschützte Naturgebiete“, das Bundesgesetz „Über Objekte des Kulturerbes (Denkmäler)“. Geschichte und Kultur) der Völker der Russischen Föderation“. Auf Vorschlag der staatlichen sanitären und epidemiologischen Aufsicht der Russischen Föderation und des Ministeriums für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation wurden eine Reihe von Änderungen vorgenommen.

Abschnitt 15. „Brandschutzanforderungen“(neu)

 


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