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Schiffbau, Meerestechnik und Systemtechnik. Schiffbau, Meerestechnik und Systemtechnik der Meeresinfrastruktur – Bachelor-Abschluss (26.03.02)

Genehmigt

im Auftrag des Bildungsministeriums

und Wissenschaft der Russischen Föderation

BUNDESLANDBILDUNGSSTANDARD

HOCHSCHULBILDUNG – BACHELOR-ABSCHLUSS IN RICHTUNG VORBEREITUNG

26.03.02 SCHIFFBAU, MEERESTECHNIK UND SYSTEMTECHNIK

MARINE-INFRASTRUKTURANLAGEN

I. ANWENDUNGSBEREICH

Bei diesem Landeshochschulstandard handelt es sich um eine Reihe von Anforderungen, die für die Durchführung grundlegender berufsbildender Hochschulprogramme – Bachelorstudiengänge im Studienbereich 26.03.02 Schiffbau, Meerestechnik und Systemtechnik der Meeresinfrastruktur – verbindlich sind Einrichtungen (im Folgenden Bachelorstudiengang, Studienrichtung genannt).

II. VERWENDETE ABKÜRZUNGEN

In diesem Landesbildungsstandard werden folgende Abkürzungen verwendet:

OK – allgemeine kulturelle Kompetenzen;

GPC – allgemeine berufliche Kompetenzen;

PC - Fachkompetenzen;

FSES VO - Landesbildungsstandard der Hochschulbildung;

Netzwerkform – eine Netzwerkform der Umsetzung von Bildungsprogrammen.

III. Merkmale der Ausbildungsrichtung

3.1. Die Aufnahme einer Ausbildung im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs ist nur in einer Bildungseinrichtung der Hochschulbildung (im Folgenden „Organisation“ genannt) zulässig.

3.2. Bachelorstudiengänge in Organisationen werden in Vollzeit-, Teilzeit- und berufsbegleitenden Studienformen durchgeführt.

Der Umfang des Bachelorstudiums beträgt 240 Leistungspunkte (nachfolgend Leistungspunkte genannt), unabhängig von der Studienform, den eingesetzten Bildungstechnologien, der Durchführung des Bachelorstudiums mittels Online-Formular, der Durchführung des Bachelorstudiums Programm nach einem individuellen Lehrplan, einschließlich beschleunigtem Lernen.

3.3. Dauer der Ausbildung im Bachelorstudiengang:

Das Vollzeitstudium, einschließlich der nach Bestehen des staatlichen Abschlusszeugnisses gewährten Ferien, beträgt unabhängig von den eingesetzten Bildungstechnologien 4 Jahre. Der Umfang eines in einem Studienjahr durchgeführten Vollzeit-Bachelorstudiengangs beträgt 60 Credits;

in Vollzeit- oder Teilzeitausbildungen, unabhängig von den eingesetzten Bildungstechnologien, erhöht sich im Vergleich zur Ausbildungszeit in Vollzeitausbildung um mindestens 6 Monate und höchstens 1 Jahr. Der Umfang eines Bachelorstudiums für ein Studienjahr in Vollzeit- oder Teilzeitstudienformen darf 75 Credits nicht überschreiten;

Bei einem Studium nach einem individuellen Studienplan beträgt sie unabhängig von der Studienform höchstens die für die entsprechende Studienform festgelegte Ausbildungszeit, bei einem Studium nach einem individuellen Plan für Menschen mit Behinderungen kann sie verlängert werden auf ihren Antrag um höchstens ein Jahr entsprechend der Ausbildungszeit der entsprechenden Ausbildungsform zu verlängern. Der Umfang eines Bachelorstudiums für ein Studienjahr darf bei einem Studium nach individuellem Plan, unabhängig von der Studienform, nicht mehr als 75 z.e. betragen.

Der konkrete Zeitraum für die Erlangung der Ausbildung und der Umfang eines in einem Studienjahr durchgeführten Bachelorstudiums, in Vollzeit- oder Teilzeitstudienformen sowie nach einem individuellen Plan, werden von der Organisation innerhalb der Zeit selbständig festgelegt in diesem Absatz festgelegten Grenzen.

3.4. Bei der Durchführung eines Bachelorstudiengangs hat eine Organisation das Recht, E-Learning- und Fernlerntechnologien einzusetzen.

Bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen müssen E-Learning- und Fernunterrichtstechnologien die Möglichkeit bieten, Informationen in für sie zugänglichen Formen zu empfangen und zu übermitteln.

3.5. Die Durchführung eines Bachelorstudiums ist über eine Netzwerkform möglich.

3.6. Die Bildungsaktivitäten im Rahmen des Bachelor-Studiengangs werden in der Staatssprache der Russischen Föderation durchgeführt, sofern im örtlichen Regulierungsgesetz der Organisation nichts anderes festgelegt ist.

IV. Merkmale der beruflichen Tätigkeit

Absolventen, die das Bachelor-Studium abgeschlossen haben

4.1. Der berufliche Tätigkeitsbereich der Absolventen des Bachelorstudiums umfasst:

Schaffung von Schiffen der See- und Flussflotten sowie von Ausrüstung für die Meerestechnik;

Schaffung von Energiekomplexen für die Bewegung schwimmender Ingenieurbauwerke, Versorgung von Schiffen und meerestechnischen Anlagen mit elektrischer und thermischer Energie, die den normalen Betrieb und die normale Nutzung von Meeres- und Flussbauwerken, ihren Komplexen und Systemen gewährleisten;

Schaffung von Schiffsantriebsmaschinen und -mechanismen sowie technologischen Verfahren für deren Forschung, Entwicklung, Herstellung, Montage, Prüfung und Betrieb;

Wartung und Reparatur von Schiffen, Kraftwerken und Ausrüstungen, Instrumenten und anderen technischen Mitteln, die den Betrieb und die Nutzung von Schiffs-(Fluss-)Geräten gewährleisten;

Schaffung von Meeres-(Fluss-)Ingenieurbauwerken, Unterwasser-Meeresentwicklungsmitteln und anderen Meerestechnik-Mitteln;

Schaffung und Betrieb komplexer informationsvernetzter Systeme, die das normale Funktionieren von Schiffen, anderen Meeres-(Fluss-)Infrastrukturen, ihren Komplexen und Systemen gewährleisten.

4.2. Gegenstand der beruflichen Tätigkeit der Absolventen des Bachelorstudiums sind:

Schiffe und Ausrüstung der See- und Flussflotten, Ausrüstung für die Meerestechnik;

Energiekomplexe, Maschinen, Mechanismen und Ausrüstung der Meeres-(Fluss-)Infrastruktur;

künstliche informationsverknüpfte Systeme der Meeres-(Fluss-)Infrastruktur für verschiedene Zwecke;

technologische Prozesse des Entwurfs und der Konstruktion, des Baus, der Herstellung und Installation, der Prüfung, der Wartung, der Renovierung und der Reparatur der Meeres-(Fluss-)Infrastruktur.

4.3. Arten von beruflichen Tätigkeiten, auf die Absolventen des Bachelorstudiums vorbereitet werden:

Design;

Produktion und Technologie;

wissenschaftliche Forschung;

Organisation und Management;

Service und Betrieb.

Bei der Entwicklung und Durchführung von Bachelorstudiengängen konzentriert sich die Organisation auf die spezifische(n) Art(en) der beruflichen Tätigkeit, auf die sich der Bachelor vorbereitet, basierend auf den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, der Forschung sowie den materiellen und technischen Ressourcen der Organisation.

Das Grundstudium wird von der Organisation abhängig von der Art der Bildungsaktivitäten und den Anforderungen an die Ergebnisse der Beherrschung des Bildungsprogramms zusammengestellt:

forschungs- und (oder)pädagogisch-pädagogische Art(en) der beruflichen Tätigkeit als Schwerpunkt (Hauptstudium) (nachfolgend wissenschaftlicher Bachelorstudiengang genannt);

Der Schwerpunkt liegt auf einer praxisorientierten, anwendungsorientierten Berufstätigkeit als Schwerpunkt (im Folgenden: anwendungsorientierter Bachelorstudiengang).

4.4. Ein Absolvent eines Bachelorstudiums muss entsprechend der Art(en) der beruflichen Tätigkeit, auf die das Bachelorstudium ausgerichtet ist, bereit sein, folgende berufliche Aufgaben zu lösen:

Projektaktivitäten:

Teilnahme an der Konstruktion und Berechnung von Schiffs-(Fluss-)Ausrüstung sowie deren Subsystemen gemäß den technischen Spezifikationen unter Verwendung von Standardtools für die Entwurfsautomatisierung;

Beteiligung an der Entwicklung der Entwurfs- und Arbeitsdokumentation, Registrierung abgeschlossener Entwurfsarbeiten;

Überwachung der Übereinstimmung entwickelter Projekte und technischer Dokumentation mit Standards, technischen Spezifikationen und anderen behördlichen Dokumenten;

Teilnahme an der vorläufigen Machbarkeitsstudie von Entwurfsberechnungen;

Beteiligung an der technologischen Entwicklung entworfener Schiffe, meerestechnischer Ausrüstung, ihrer Rumpfstrukturen, Energieausrüstung, allgemeiner Schiffsgeräte, Systeme und Ausrüstung sowie Systeme der Meeres-(Fluss-)Infrastruktur;

Beteiligung an der Organisation von Arbeitsplätzen, ihrer technischen Ausstattung, Platzierung der technologischen Ausstattung;

Überwachung der Einhaltung der technischen Disziplin;

Beteiligung an der Wartung technologischer Geräte;

Teilnahme an der Installation, Anpassung, Prüfung und Inbetriebnahme von Prototypen von Produkten, Komponenten, Systemen und Teilen neuer und modernisierter Schiffs-(Fluss-)Ausrüstung;

Mitwirkung bei der Entwicklung von Arbeitsplänen und Programmen für einzelne Arbeitsschritte, Sammlung, Verarbeitung, Analyse und Systematisierung wissenschaftlicher und technischer Informationen zum Forschungsthema;

Teilnahme an der Durchführung von Experimenten nach einer vorgegebenen Methodik, der Zusammenstellung ihrer Beschreibungen und der Analyse der Ergebnisse;

Mitwirkung bei der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen;

Mitwirkung bei der Erstellung der technischen Dokumentation (Arbeitspläne, Anweisungen, Pläne, Kostenvoranschläge, Materialanfragen, Ausrüstung) sowie erstellte Berichterstattung gemäß genehmigten Formularen;

Teilnahme an Arbeiten zur Standardisierung und Vorbereitung zur Zertifizierung technischer Mittel, Systeme, Prozesse, Geräte und Materialien;

Organisation der Arbeit kleiner Produktionsteams;

Planung von Personalarbeits- und Lohnmitteln;

Entwicklung von Betriebsplänen für die Arbeit der primären Produktionsteams;

Mitwirkung bei der Überprüfung des technischen Zustands und der Restlebensdauer der Schiffsausrüstung (Flussausrüstung) und ihrer Subsysteme, Organisation vorbeugender Inspektionen und routinemäßiger Reparaturen;

Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Geräte- und Ersatzteilanfragen, Erstellung technischer Dokumentation für Renovierung und Reparatur;

Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanleitungen für Geräte.

V. ANFORDERUNGEN AN DIE ERGEBNISSE DER MEISTERUNG DES BACHELORSTUDIUMS

5.1. Durch die Beherrschung des Bachelorstudiums muss der Absolvent allgemeine kulturelle, allgemeine berufliche und berufliche Kompetenzen entwickeln.

5.2. Ein Absolvent, der ein Bachelorstudium abgeschlossen hat, muss über die folgenden allgemeinen kulturellen Kompetenzen verfügen:

die Fähigkeit, die Grundlagen des philosophischen Wissens zur Bildung einer weltanschaulichen Position zu nutzen (OK-1);

die Fähigkeit, die wichtigsten Etappen und Muster der historischen Entwicklung der Gesellschaft zu analysieren, um eine bürgerliche Position zu bilden (OK-2);

die Fähigkeit, die Grundlagen des Wirtschaftswissens in verschiedenen Lebensbereichen anzuwenden (OK-3);

die Fähigkeit, die Grundlagen des Rechtswissens in verschiedenen Lebensbereichen anzuwenden (OK-4);

Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation in Russisch und Fremdsprachen, um Probleme der zwischenmenschlichen und interkulturellen Interaktion zu lösen (OK-5);

die Fähigkeit, im Team zu arbeiten und soziale, ethnische, religiöse und kulturelle Unterschiede tolerant wahrzunehmen (OK-6);

Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstbildung (OK-7);

die Fähigkeit, Methoden und Mittel der Körperkultur zu nutzen, um vollwertige soziale und berufliche Aktivitäten sicherzustellen (OK-8);

Fähigkeit, Erste-Hilfe-Techniken und Schutzmethoden in Notsituationen anzuwenden (OK-9).

5.3. Ein Absolvent eines Bachelorstudiums muss über folgende allgemeine berufliche Kompetenzen verfügen:

die Fähigkeit, Informationen aus verschiedenen Quellen und Datenbanken zu suchen, zu speichern, zu verarbeiten und zu analysieren und sie mithilfe von Informations-, Computer- und Netzwerktechnologien im erforderlichen Format darzustellen (OPK-1);

die Fähigkeit, die Grundprinzipien und Methoden der Sozial-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaften zur Lösung sozialer und beruflicher Probleme anzuwenden (GPC-2);

die Fähigkeit, die Grundgesetze der Naturwissenschaften in der beruflichen Tätigkeit anzuwenden, Methoden der mathematischen Analyse und Modellierung sowie der theoretischen und experimentellen Forschung anzuwenden (GPC-3);

die Fähigkeit, die eigene Arbeit zu organisieren, die Ergebnisse der eigenen Aktivitäten unabhängig zu bewerten und über unabhängige Arbeitsfähigkeiten zu verfügen (GPC-4);

5.4. Ein Absolvent eines Bachelorstudiums muss über berufliche Kompetenzen verfügen, die der Art(en) der beruflichen Tätigkeit entsprechen, auf die das Bachelorstudium ausgerichtet ist:

Projektaktivitäten:

Bereitschaft, sich an der Entwicklung von Projekten für Schiffe und meerestechnische Anlagen, Kraftwerke und Funktionsausrüstung, Schiffssysteme und -geräte, Systeme der Meeres-(Fluss-)Infrastruktur unter Berücksichtigung technischer und betrieblicher, ergonomischer, technologischer, wirtschaftlicher und ökologischer Anforderungen zu beteiligen ( PC-1);

Bereitschaft, Informationstechnologie bei der Entwicklung von Projekten für neue Modelle von Schiffs-(Fluss-)Ausrüstung (PC-2) einzusetzen;

die Fähigkeit, Methoden anzuwenden, um die Herstellbarkeit und Wartbarkeit von Schiffsausrüstung (Flussausrüstung), Vereinheitlichung und Standardisierung sicherzustellen (PC-3);

Produktions- und Technologieaktivitäten:

Bereitschaft zur Teilnahme an der technologischen Entwicklung entworfener Schiffe und meerestechnischer Anlagen, Rumpfstrukturen, Energie- und Funktionsausrüstung, Schiffssystemen und -geräten, Systemen der Meeres-(Fluss-)Infrastruktur (PC-4);

die Fähigkeit, mit technischen Mitteln die grundlegenden Parameter technologischer Prozesse, Eigenschaften von Materialien und Halbzeugen sowie Komponenten zu messen (PC-5);

die Fähigkeit, Regulierungsdokumente zu Qualität, Standardisierung und Zertifizierung von Schiffs-(Fluss-)Ausrüstung, Elemente der Wirtschaftsanalyse in praktischen Aktivitäten zu verwenden (PC-6);

Bereitschaft, die Annahme spezifischer technischer Entscheidungen bei der Entwicklung technologischer Prozesse zu begründen, technische Mittel und Technologien unter Berücksichtigung der Umweltfolgen ihres Einsatzes auszuwählen (PC-7);

die Fähigkeit, Sicherheitsvorschriften, industrielle Hygiene-, Brandschutz- und Arbeitsschutznormen anzuwenden, die Parameter des industriellen Mikroklimas, den Grad der Staub- und Gasverschmutzung, Lärm und Vibrationen sowie die Beleuchtung von Arbeitsplätzen zu messen und zu bewerten (PC-8);

Forschungstätigkeit:

Bereitschaft zur Teilnahme an experimentellen Untersuchungen der nautischen, technischen und betrieblichen Eigenschaften und Eigenschaften von Schiffsausrüstung, Systemen der Meeres-(Fluss-)Infrastruktur, einschließlich der Nutzung vorgefertigter Methoden, technischer Mittel und Ausrüstungen sowie der Verarbeitung der erzielten Ergebnisse (PC-9);

die Fähigkeit, Methoden zur Organisation und Durchführung von Diagnose, Forschung und Prüfung von Schiffs-(Fluss-)Geräten mit modernen technischen Mitteln anzuwenden (PC-10);

Bereitschaft zum Studium wissenschaftlicher und technischer Informationen, In- und Auslandserfahrung zum Thema Forschung (PC-11);

Bereitschaft zur Teilnahme an der wissenschaftlichen Erforschung grundlegender Objekte, Phänomene und Prozesse im Zusammenhang mit einem bestimmten Bereich der Spezialausbildung (PC-12);

Organisations- und Führungstätigkeiten:

die Fähigkeit, den technologischen Prozess als Kontrollobjekt zu analysieren (PC-13);

Fähigkeit zur Kostenbewertung grundlegender Produktionsressourcen (PC-14);

die Fähigkeit, die Arbeit von Künstlern zu organisieren, Managemententscheidungen im Bereich der Arbeitsorganisation und -rationierung zu finden und zu treffen (PC-15);

Bereitschaft, Informationen über die Nutzung und Bildung von Unternehmensressourcen zu systematisieren und zusammenzufassen (PC-16);

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Kollegen und zur Arbeit im Team; zur Organisation der Arbeit kleiner Künstlerteams (PC-17);

Service- und Betriebstätigkeiten:

Bereitschaft, sich an der Entwicklung technologischer Prozesse für Betrieb, Wartung, Renovierung und Reparatur von Schiffen und meerestechnischen Anlagen, Kraftwerken, Rumpfstrukturen, Energie- und Funktionsausrüstungen, allgemeinen Schiffsgeräten und -systemen, Systemen der Meeres-(Fluss-)Infrastruktur unter Verwendung von Standards zu beteiligen Berechnungsmethoden (PC-18);

die Fähigkeit, den technischen Zustand und die Restlebensdauer von Schiffsausrüstung (Flussausrüstung) zu bestimmen (PC-19).

5.5. Bei der Entwicklung eines Bachelorstudiums werden alle allgemeinen kulturellen und allgemeinen Berufskompetenzen sowie berufliche Kompetenzen im Zusammenhang mit den Berufstätigkeiten, auf die das Bachelorstudium ausgerichtet ist, in die erforderlichen Ergebnisse für die Beherrschung des Bachelorstudiums einbezogen.

5.6. Bei der Entwicklung eines Bachelorstudiengangs hat eine Organisation das Recht, die Kompetenzen der Absolventen unter Berücksichtigung der Ausrichtung des Bachelorstudiengangs auf bestimmte Wissensgebiete und (oder) Tätigkeitsarten zu ergänzen.

5.7. Bei der Entwicklung eines Bachelorstudiengangs legt die Organisation die Anforderungen an die Lernergebnisse in den einzelnen Disziplinen (Modulen) und Praxen selbstständig fest und berücksichtigt dabei die Anforderungen der entsprechenden beispielhaften Grundbildungsprogramme.

VI. ANFORDERUNGEN AN DEN AUFBAU DES BACHELORSTUDIUMS

6.1. umfasst einen obligatorischen Teil (Grundkenntnisse) und einen Teil, der von den Teilnehmern an Bildungsbeziehungen gebildet wird (variabel). Dadurch besteht die Möglichkeit, Bachelorstudiengänge mit unterschiedlichem Ausbildungsschwerpunkt (Profil) innerhalb desselben Ausbildungsbereiches (im Folgenden Studienschwerpunkt (Profil) genannt) umzusetzen.

6.2. Das Bachelorstudium besteht aus folgenden Blöcken:

Block 1 „Disziplinen (Module)“, der Disziplinen (Module) im Zusammenhang mit dem Grundteil des Programms und Disziplinen (Module) im Zusammenhang mit seinem variablen Teil umfasst.

Block 2 „Praktiken“, der sich vollständig auf den variablen Teil des Programms bezieht.

Block 3 „Staatliche Abschlusszertifizierung“, der sich vollständig auf den grundlegenden Teil des Programms bezieht und mit der Zuweisung von Qualifikationen endet, die in der vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation genehmigten Liste der Fachgebiete und Bereiche der Hochschulausbildung aufgeführt sind .

Aufbau des Bachelorstudiums

Aufbau des Bachelorstudiums

Umfang des Bachelorstudiums in z.e.

akademischer Bachelorstudiengang

Angewandter Bachelorstudiengang

Disziplinen (Module)

Grundlegender Teil

Variabler Teil

Praktiken Methoden Ausübungen

Variabler Teil

Staatliche Abschlusszertifizierung

Grundlegender Teil

Umfang des Bachelorstudiums

6.3. Disziplinen (Module), die sich auf den Grundlagenteil des Bachelorstudiums beziehen, sind für den Studierenden verpflichtend zu beherrschen, unabhängig von der Ausrichtung (Profil) des von ihm absolvierten Bachelorstudiums. Die Disziplinen (Module), die sich auf den Grundteil des Grundstudiums beziehen, werden von der Organisation in dem durch diesen Landeshochschulstandard festgelegten Umfang unter Berücksichtigung der entsprechenden ungefähren (beispielhaften) Hauptstudienprogramme unabhängig festgelegt ).

6.4. Disziplinen (Module) in Philosophie, Geschichte, Fremdsprache, Lebenssicherheit werden im Rahmen des Basisteils des Blocks 1 „Disziplinen (Module)“ des Grundstudiums umgesetzt. Umfang, Inhalt und Reihenfolge der Umsetzung dieser Disziplinen (Module) werden von der Organisation selbstständig festgelegt.

6.5. Disziplinen (Module) in Körperkultur und Sport werden umgesetzt im Rahmen von:

der Basisteil des Blocks 1 „Disziplinen (Module)“ des Grundstudiums im Umfang von mindestens 72 Studienstunden (2 Credits) im Vollzeitstudium;

Wahlfächer (Module) im Umfang von mindestens 328 Studienstunden. Die angegebenen Studienstunden sind für das Mastering verpflichtend und werden nicht in Leistungspunkte umgerechnet.

Disziplinen (Module) in Körperkultur und Sport werden in der von der Organisation festgelegten Weise umgesetzt. Für behinderte und gesundheitlich eingeschränkte Menschen legt die Organisation ein besonderes Verfahren zur Beherrschung von Disziplinen (Modulen) im Sportunterricht unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes fest.

6.6. Disziplinen (Module) im Zusammenhang mit dem variablen Teil des Bachelorstudiums und Praxis bestimmen die Schwerpunkte (Profil) des Bachelorstudiums. Die Disziplinen (Module), die sich auf den variablen Teil des Grundstudiums und die Praxis beziehen, werden von der Organisation in dem durch diesen Landesbildungsstandard für die Hochschulbildung festgelegten Umfang unabhängig festgelegt. Nachdem der Student den Schwerpunkt (das Profil) des Programms gewählt hat, ist es für den Studenten obligatorisch, eine Reihe relevanter Disziplinen (Module) und Praktiken zu beherrschen.

6.7. Block 2 „Praktiken“ umfasst Bildungs- und Produktionspraktiken, einschließlich der Praxis vor dem Abschluss.

Arten der pädagogischen Praxis:

Praxis zum Erwerb grundlegender beruflicher Fähigkeiten, einschließlich grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten in Forschungsaktivitäten;

technologische Praxis.

Methoden zur Durchführung der pädagogischen Praxis:

stationär;

weg

Praktikumsarten:

Praxis zum Erwerb beruflicher Fähigkeiten und Berufserfahrung;

Forschungsarbeit.

Methoden zur Durchführung der praktischen Ausbildung:

stationär;

weg

Das Vorpraktikum dient der Vervollständigung der abschließenden Qualifikationsarbeit und ist obligatorisch.

Bei der Entwicklung von Bachelor-Studiengängen wählt die Organisation die Arten von Praktiken entsprechend der Art(en) der Tätigkeit aus, auf die sich der Bachelor-Studiengang konzentriert. Die Organisation hat das Recht, im Bachelor-Studiengang zusätzlich zu den in diesem Landeshochschulstandard festgelegten Praktika auch andere Arten von Praktika vorzusehen.

In den Strukturbereichen der Organisation kann eine pädagogische und (oder) praktische Ausbildung durchgeführt werden.

Für Menschen mit Behinderungen sollte bei der Auswahl der Übungsplätze deren Gesundheitszustand und Zugänglichkeitsanforderungen berücksichtigt werden.

6.8. Block 3 „Staatliche Abschlusszertifizierung“ umfasst die Verteidigung der abschließenden Qualifikationsarbeit, einschließlich der Vorbereitung auf das Verteidigungsverfahren und das Verteidigungsverfahren, sowie die Vorbereitung und das Bestehen des Staatsexamens (sofern die Organisation das Staatsexamen als Teil des Staatsexamens aufgenommen hat). Abschlusszertifizierung).

6.9. Bachelorstudiengänge, die Informationen enthalten, die Staatsgeheimnisse darstellen, werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Vorschriften zum Schutz von Staatsgeheimnissen entwickelt und durchgeführt.

6.10. Die Durchführung eines Teils (von Teilen) des Bildungsprogramms und der staatlichen Abschlusszertifizierung, in deren Rahmen (welche) Informationen mit eingeschränktem Zugang an die Schüler weitergegeben werden und (oder) geheime Proben von Waffen, militärischer Ausrüstung und deren Komponenten für die Ausbildung verwendet werden Zu Zwecken ist der Einsatz von E-Learning- und Fernunterrichtstechnologien nicht gestattet.

6.11. Bei der Entwicklung eines Bachelor-Studiengangs wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, Wahlfächer (Module) unter Einbeziehung der Sonderkonditionen für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Gesundheit im Umfang von mindestens 20 Prozent des variablen Anteils von Block 1 zu beherrschen „Disziplinen (Module).“

6.12. Die Gesamtstundenzahl der Vorlesungen im Block 1 „Disziplinen (Module)“ soll nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtstundenzahl für die Durchführung dieses Blocks betragen.

VII. ANFORDERUNGEN AN DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

BACHELOR-PROGRAMME

7.1. Systemübergreifende Anforderungen an die Durchführung eines Bachelorstudiums.

7.1.1. Die Organisation muss über eine materielle und technische Basis verfügen, die den geltenden Brandschutzvorschriften und -vorschriften entspricht und die Durchführung aller im Lehrplan vorgesehenen disziplinären und interdisziplinären Ausbildungs-, Praxis- und Forschungsarbeiten der Studierenden gewährleistet.

7.1.2. Jedem Studierenden muss während der gesamten Studienzeit individueller uneingeschränkter Zugang zu einem oder mehreren elektronischen Bibliothekssystemen (elektronischen Bibliotheken) und zum elektronischen Informations- und Bildungsumfeld der Organisation gewährt werden. Das elektronische Bibliothekssystem (elektronische Bibliothek) und die elektronische Informations- und Bildungsumgebung müssen den Zugang der Studierenden von jedem Punkt aus ermöglichen, an dem Zugang zum Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet“ (im Folgenden „Internet“ genannt) besteht auf dem Territorium der Organisation und darüber hinaus.

Die elektronische Informations- und Bildungsumgebung der Organisation muss Folgendes bieten:

Zugang zu Lehrplänen, Arbeitsprogrammen der Disziplinen (Module), Praktiken, Veröffentlichungen elektronischer Bibliothekssysteme und elektronischen Bildungsressourcen, die in den Arbeitsprogrammen aufgeführt sind;

Aufzeichnung des Fortschritts des Bildungsprozesses, der Ergebnisse der Zwischenzertifizierung und der Ergebnisse der Beherrschung des Grundstudiums;

Durchführung von Lehrveranstaltungen aller Art, Verfahren zur Bewertung von Lernergebnissen, deren Umsetzung unter Einsatz von E-Learning- und Fernlerntechnologien vorgesehen ist;

Erstellung eines elektronischen Portfolios eines Studenten, einschließlich der Aufbewahrung der Arbeiten des Studenten, Überprüfung und Bewertung dieser Arbeiten durch alle Teilnehmer des Bildungsprozesses;

Interaktion zwischen Teilnehmern am Bildungsprozess, einschließlich synchroner und (oder) asynchroner Interaktion über das Internet.

Das Funktionieren des elektronischen Informations- und Bildungsumfelds wird durch geeignete Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Qualifikation der Arbeitnehmer sichergestellt, die es nutzen und unterstützen. Das Funktionieren der elektronischen Informations- und Bildungsumgebung muss der Gesetzgebung der Russischen Föderation entsprechen.

7.1.3. Im Falle der Durchführung eines Bachelor-Studiengangs in Online-Form müssen die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bachelor-Studiengangs durch eine Reihe von Ressourcen zur materiellen, technischen, pädagogischen und methodischen Unterstützung bereitgestellt werden, die von Organisationen bereitgestellt werden, die an der Durchführung von a beteiligt sind Bachelorstudiengang im Online-Formular.

7.1.4. Bei der Durchführung eines Bachelorstudiengangs in nach dem festgelegten Verfahren eingerichteten Fachbereichen und (oder) anderen Strukturbereichen der Organisation müssen die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bachelorstudiengangs durch die Gesamtheit der Ressourcen sichergestellt sein dieser Organisationen.

7.1.5. Die Qualifikationen der leitenden und wissenschaftlich-pädagogischen Mitarbeiter der Organisation müssen den Qualifikationsmerkmalen entsprechen, die im Einheitlichen Qualifikationsverzeichnis der Positionen von Führungskräften, Fachkräften und Mitarbeitern, Abschnitt „Qualifikationsmerkmale von Positionen von Führungskräften und Fachkräften höherer Berufs- und Zusatzausbildung“ festgelegt sind ", genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 11. Januar 2011 N 1n (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 23. März 2011, Registrierung N 20237) und berufliche Standards ( wenn überhaupt).

7.1.6. Der Anteil der hauptberuflichen wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter (in auf ganzzahlige Werte reduzierten Sätzen) muss mindestens 50 Prozent der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter der Organisation betragen.

7.2. Anforderungen an die Personalbedingungen für die Durchführung eines Bachelorstudiums.

7.2.1. Die Durchführung des Bachelorstudiengangs wird durch die leitenden und wissenschaftlich-pädagogischen Mitarbeiter der Organisation sowie durch Personen, die im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages an der Durchführung des Bachelorstudiengangs beteiligt sind, sichergestellt.

7.2.2. Der Anteil der wissenschaftlichen und pädagogischen Fachkräfte (auf ganzzahlige Werte reduziert) mit einer Ausbildung, die dem Profil der Lehrdisziplin (Modul) entspricht, an der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und pädagogischen Fachkräfte, die das Grundstudium durchführen, muss mindestens 70 Prozent betragen .

7.2.3. Der Anteil der wissenschaftlichen und pädagogischen Fachkräfte (in ganzzahligen Werten umgerechnet) mit einem akademischen Abschluss (einschließlich eines im Ausland verliehenen und in der Russischen Föderation anerkannten akademischen Abschlusses) und (oder) einem akademischen Titel (einschließlich eines im Ausland erworbenen akademischen Titels). und in der Russischen Föderation anerkannt), muss die Gesamtzahl der wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter, die das Bachelor-Programm durchführen, mindestens 60 Prozent betragen.

7.2.4. Der Anteil der Mitarbeiter (in auf ganzzahlige Werte reduzierten Sätzen) unter den Führungskräften und Mitarbeitern von Organisationen, deren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt (Profil) des durchzuführenden Bachelorstudiengangs stehen (mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich). Berufsfeld) an der Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Bachelorstudium durchführen, muss mindestens 5 Prozent betragen.

7.3. Anforderungen an die materielle, technische, pädagogische und methodische Unterstützung des Bachelorstudiums.

7.3.1. Besondere Räumlichkeiten sollten Unterrichtsräume für die Durchführung von Vorlesungen, Seminarveranstaltungen, Kursgestaltung (Abschluss von Studienleistungen), Gruppen- und Einzelberatungen, laufende Überwachung und Zwischenzertifizierung sowie Räume für selbständiges Arbeiten und Räume für die Lagerung und vorbeugende Wartung von sein pädagogische Ausrüstung. Spezielle Räumlichkeiten sollten mit speziellen Möbeln und technischen Lehrmitteln ausgestattet sein, die dazu dienen, Bildungsinformationen einem großen Publikum zu präsentieren.

Für die Durchführung von Vorlesungsveranstaltungen werden Demonstrationsgeräte und pädagogische Anschauungshilfen angeboten, die thematische Illustrationen entsprechend den Beispielprogrammen der Disziplinen (Module) und dem Arbeitscurriculum der Disziplinen (Module) liefern.

Die Liste der für die Durchführung eines Bachelorstudiengangs notwendigen Logistik umfasst je nach Komplexitätsgrad Labore, die mit Laborgeräten ausgestattet sind. Spezifische Anforderungen an die materielle, technische, pädagogische und methodische Unterstützung werden in den ungefähren Grundbildungsprogrammen festgelegt.

Räumlichkeiten für die selbstständige Arbeit der Studierenden müssen mit Computergeräten ausgestattet sein, die eine Verbindung zum Internet herstellen und Zugang zur elektronischen Informations- und Bildungsumgebung der Organisation ermöglichen.

Im Falle des Einsatzes von E-Learning- und Fernunterrichtstechnologien ist es zulässig, speziell ausgestattete Räumlichkeiten durch ihre virtuellen Analoga zu ersetzen, damit die Studierenden die für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten erwerben können.

Wenn die Organisation kein elektronisches Bibliothekssystem (elektronische Bibliothek) nutzt, muss der Bibliotheksbestand mit gedruckten Publikationen im Umfang von mindestens 50 Exemplaren jeder Ausgabe der in den Arbeitsprogrammen der Disziplinen (Module) aufgeführten Grundlagenliteratur ausgestattet sein. Praktiken und mindestens 25 Exemplare zusätzlicher Literatur pro 100 Studierende.

7.3.2. Der Organisation muss der erforderliche Satz an lizenzierter Software zur Verfügung gestellt werden (der Inhalt ist in den Arbeitsprogrammen der Disziplinen (Module) festgelegt und unterliegt einer jährlichen Aktualisierung).

7.3.3. Elektronische Bibliothekssysteme (elektronische Bibliothek) und elektronische Informations- und Bildungsumgebungen müssen mindestens 25 Prozent der Studierenden des Bachelor-Studiengangs gleichzeitigen Zugang ermöglichen.

7.3.4. Den Studierenden muss Zugang (Fernzugriff), auch im Falle des Einsatzes von E-Learning, Fernunterrichtstechnologien, zu modernen Fachdatenbanken und Informationsreferenzsystemen gewährt werden, deren Zusammensetzung in den Arbeitsprogrammen der Disziplinen (Module) festgelegt ist ) und unterliegt einer jährlichen Aktualisierung.

7.3.5. Studierenden mit Behinderungen sollten gedruckte und (oder) elektronische Bildungsressourcen in einer an ihre gesundheitlichen Einschränkungen angepassten Form zur Verfügung gestellt werden.

7.4. Anforderungen an die finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Bachelorstudiums.

7.4.1. Die finanzielle Unterstützung für die Durchführung eines Bachelor-Studiengangs muss in einer Höhe erfolgen, die nicht unter den vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Bildungsbereich festgelegten Grundstandardkosten liegt Bildungsniveau und Studienfach unter Berücksichtigung von Korrekturfaktoren, die die Besonderheiten von Bildungsprogrammen gemäß der Methodik zur Ermittlung der Standardkosten für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Durchführung staatlich anerkannter Bildungsprogramme der Hochschulbildung in Fachgebieten berücksichtigen und Ausbildungsbereiche, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 2. August 2013 N 638 (registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 16. September 2013, Registrierung N 29967).

  • Schiffbau
  • Elektrische Energie- und Schiffsautomatisierungssysteme
  • Schiffskraftwerke

Ausbildungsrichtung
Profil: Schiffbau
Qualifikation (Abschluss): Junggeselle
Studienform:

  • „ZAVOD-VTUZ“-System: eine Kombination aus Vollzeit- und Teilzeitausbildung mit Arbeit in einem Schiffbauunternehmen, 5 Jahre;
  • Berufsbegleitendes (Abend-)Studium (5 Jahre)

Kontakttelefonnummer des Zulassungsausschusses:
Graduiertenabteilung: (8184) 53 – 95 – 69

allgemeine Charakteristiken

Die Vorbereitung der Bachelorstudiengänge im Profil „Schiffbau“ erfolgt im Bereich Technik, der eine Reihe von Mitteln, Methoden und Methoden menschlicher Tätigkeit umfasst, die auf den Entwurf, den Bau, die Wartung und Reparatur von See- und Flussschiffen sowie die Meerestechnik abzielen Ausrüstung.

Absolvent des Profils „Schiffbau“. kennt Methoden zur Konstruktion und Modernisierung von Schiffen und Wasserfahrzeugen, allgemeine Schiffsgeräte und -systeme, ist in der Lage, Berechnungen durchzuführen und die Seetüchtigkeit und Betriebseigenschaften von Schiffsausrüstung zu untersuchen. Er ist in der Lage, die Entwicklungsrichtungen von Schiffsausrüstung und Technologien für deren Herstellung, Betrieb und Wartung souverän zu steuern. Kenntnisse über technologische Prozesse für den Bau von Schiffen und Schiffen, deren Ausrüstung, Bewertung der Festigkeit und Zuverlässigkeit in den Phasen der Konstruktion und des Betriebs von Schiffsausrüstung. Alle Absolventen beherrschen moderne 3D-Designtechnologien und Informationssysteme zur Unterstützung des Lebenszyklus von Schiffen.

Gegenstände der beruflichen Tätigkeit

  • Schiffe und Einrichtungen der See- und Flussflotten, ihre Konstruktion und Konstruktion, technologische Bau- und Reparaturprozesse;
  • Produktions- und Technologieprozesse, ihre Entwicklung, Entwicklung neuer Technologien;
  • Mittel zur Informations-, Mess-, Diagnose- und Managementunterstützung technologischer Systeme zur Erzielung der Qualität der hergestellten Produkte.

Der Lehrplan sieht das Studium einer Vielzahl von Disziplinen in den unterschiedlichsten Bereichen vor, wie zum Beispiel: Schiffsrumpfdesign, Strömungsmechanik, Schiffstheorie, Schiffbautechnik, Schiffsdesign, CAD (Computer-Aided Design) im Schiffbau.

Die Studierenden erhalten eine hervorragende Ausbildung in speziellen, allgemeinen technischen, humanitären und wirtschaftlichen Fächern.

Berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten

Ein Absolvent, der neben seinem Studium ein Diplom in diesem Ausbildungsbereich erhält, arbeitet in den Unternehmen des Staatlichen Zentrums für Automatisierung und Akkreditierung:

  • Kollektor;
  • Schiffsmarkierung;
  • Meister;
  • Schiffsdesigner;
  • Technologe.

Während des Ausbildungsprozesses werden folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben:

  • Führen Sie Berechnungen durch und entwerfen Sie Meerestechnikobjekte sowie deren Subsysteme
  • Entwickeln Sie Entwurfs- und Arbeitsdokumentation
  • Bereiten Sie abgeschlossene Entwurfs- und Bauarbeiten vor
  • Überwachen Sie die Übereinstimmung entwickelter Projekte und technischer Dokumentation mit Standards, technischen Spezifikationen und anderen behördlichen Dokumenten
  • Führen Sie eine vorläufige Machbarkeitsstudie für Entwurfsberechnungen durch
  • Führen Sie die technologische Entwicklung von entworfenen Schiffen, Meerestechnikausrüstung, ihren Rumpfstrukturen, Energieausrüstung, allgemeinen Schiffsgeräten, Systemen und Ausrüstungen sowie Systemen von Meeresinfrastruktureinrichtungen durch
  • Organisieren Sie Arbeitsplätze, statten Sie sie aus und platzieren Sie technologische Geräte
  • Überwachen Sie die Einhaltung der technologischen Disziplin
  • Beteiligen Sie sich an der Wartung der technologischen Ausrüstung
  • Beteiligen Sie sich an der Installation, Anpassung, Prüfung und Inbetriebnahme von Prototypen von Produkten, Baugruppen, Systemen und Teilen neuer und modernisierter Schiffsausrüstung
  • Erstellen Sie technische Dokumentation (Arbeitspläne, Anweisungen, Pläne, Kostenvoranschläge, Material- und Ausrüstungsanfragen)
  • Beteiligen Sie sich an der Standardisierung technischer Mittel, Systeme, Prozesse, Geräte und Materialien und bereiten Sie diese auf die Zertifizierung vor
  • Organisieren Sie die Arbeit kleiner Produktionsteams
  • Planen Sie die Arbeit der Personal- und Lohnfonds
  • Entwickeln Sie Betriebspläne für die Arbeit der primären Produktionsteams
  • Beteiligen Sie sich an der Entwicklung von Arbeitsplänen und Programmen zur Durchführung der Arbeitsschritte
  • Beteiligen Sie sich an der Durchführung von Experimenten mit einer bestimmten Methode, schreiben Sie deren Beschreibungen und analysieren Sie die Ergebnisse
  • Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
  • Überprüfen Sie den technischen Zustand und die verbleibende Lebensdauer der Schiffsausrüstung und ihrer Subsysteme
  • Organisieren Sie vorbeugende Inspektionen und routinemäßige Reparaturen
  • Bereiten Sie Anfragen für Ausrüstung und Ersatzteile vor
  • Bereiten Sie technische Unterlagen für die Renovierung und Reparatur von Schiffsausrüstungsanlagen vor
  • Bereiten Sie Bedienungsanleitungen für die Geräte vor

Diese Richtung hilft bei der Vorbereitung auf die Aktivitäten der Primärverarbeitung von Schiffbaumaterialien, der Herstellung von Teilen, der Montage von Abschnitten und der Bildung von Schiffsrümpfen und anderer Schiffsausrüstung, deren Stapellauf, Fertigstellung, Prüfung und Lieferung an den Kunden sowie der Reparatur und des Recyclings von Schiffen und Schiffe in Schiffbauunternehmen sowie Arbeit in Forschungs-, Design- und Technologieorganisationen mit Schiffbauprofil

Karriereaussichten für Absolventen

Schiffbauspezialisten sind traditionell die Elite der Schiffbauindustrie. Absolventen arbeiten erfolgreich in Designbüros und bilden die Basis von Designteams beim Entwurf von Schiffen und Wasserfahrzeugen. Kenntnisse über Technologien für den Bau von Schiffsausrüstung und Methoden zur Organisation der Schiffbauproduktion ermöglichen es diesen Spezialisten, sich an Management-, Organisations- und Wirtschaftstätigkeiten zu beteiligen.

Arten der beruflichen Tätigkeit von Absolventen

  • Design und Technik;
  • Design und Technologie;
  • organisatorisch und technologisch;
  • technischer Betrieb und Reparatur.

Unsere Absolventen sind in wissenschaftlichen, gestalterischen, technologischen und Managementtätigkeiten in Maschinenbauunternehmen, Forschungsinstituten, in Organisationen für den Bau und die Reparatur von See- und Flussschiffen sowie verschiedenen Meerestechnikgeräten tätig.

Zusätzliche Möglichkeiten - Ausbildung nach dem „Plant-VTUZ“-System

Studierende, die im System „Fabrik – VTUZ“ auf Haushaltsbasis studieren, werden im ersten Jahr in Grundbetrieben beschäftigt.

Das:

  • Offizielle Registrierung Arbeit, Dienstalter Und Sozialpaket
  • Materielle Unabhängigkeit Doppelstipendium

90 % der Absolventen arbeiten in ihrem Fachgebiet!

Ausbildungsrichtung: Schiffbau, Meerestechnik und Systemtechnik von Meeresinfrastrukturanlagen
Profil: Elektrische Energie- und Schiffsautomatisierungssysteme
Qualifikation (Abschluss): Junggeselle
Studienform:

  • Vollzeitausbildung nach dem „PLANT-VTUZ“-System (5 Jahre);
  • berufsbegleitende (Abend-)Ausbildung (5 Jahre) – vorbehaltlich der Bildung einer Gruppe in diesem Profil;
  • Teilzeitstudium (5 Jahre).

(8184) 53 – 95 – 79; +7 921 070 88 45
Graduiertenabteilung:
(8184) 53 – 95 – 69

Allgemeine Charakteristiken:

Jeder Bereich menschlichen Handelns ist in unserer Zeit ohne Energiesysteme, Stromversorgung und elektrische Geräte nicht möglich. Dies bedeutet einen anhaltend hohen Bedarf an Fachkräften im Bereich der Elektrizitätswirtschaft auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft. Aufgabe dieses Bereichs ist die Ausbildung qualifizierter Elektroenergietechniker und Elektrotechniker für den Schiffbau und die Schiffsreparatur sowie für die industrielle Energiewirtschaft und Energieversorgung. Dies ist einer der universellsten technischen Ausbildungsbereiche am Institut für Schiffbau und arktische Meerestechnologie (Sevmashvtuz): In jedem Produktionszweig und in jedem Bereich menschlicher Tätigkeit ist ein zertifizierter Elektriker erforderlich.

Ein Absolvent dieses Profils versteht elektrische Ausrüstung und Stromversorgungssysteme von Schiffen, Industrieunternehmen, Automatisierung von Schiffskraftwerken, Komplexen, Systemen und Mechanismen und ist in der Lage, mit automatisierten Informationsverarbeitungs- und Steuerungssystemen auf Schiffen und Unternehmen zu arbeiten.

Qualifizierter Absolvent dieses Profils:

  • bereit, sich an der Schaffung von Strom- und Automatisierungssystemen für Schiffe und andere Meeresinfrastrukturen sowie an deren Installation und Inbetriebnahme zu beteiligen;
  • kann an Vor- und Abnahmetests von elektrischen Energie- und Automatisierungssystemen von Schiffen und maritimer Infrastruktur teilnehmen;
  • ist in der Lage, Kostenbewertungen für Serienkomponenten der erstellten elektrischen Energie- und Automatisierungssysteme für Schiffe und Meeresinfrastruktur durchzuführen;
  • ist kompetent, an der Entwicklung technologischer Prozesse für Betrieb, Wartung und Reparatur elektrischer Energiesysteme und Automatisierung von Schiffen und Meeresinfrastruktur mitzuwirken;

Die Ausbildung von Fachpersonal im Bereich Elektroenergietechnik und Schiffsautomatisierung wird bei Sevmashvtuz seit 1965 durchgeführt. Die Abschlussabteilung ist die Abteilung für Meeresenergietechnik und Elektrotechnik. Der Fachbereich zeichnet sich durch eine hohe Qualifikation des Personals aus: Mehr als 80 % der Lehrenden verfügen über akademische Abschlüsse und Titel; Sie erstellten die meisten pädagogischen und methodischen Entwicklungen und Handbücher, die im Bildungsprozess verwendet wurden. Die Abteilung pflegt enge Kontakte zu führenden Unternehmen der Branche und betreibt angewandte wissenschaftliche Forschung.

Nach Abschluss der Ausbildung wird einem Absolventen, der die staatliche Abschlussprüfung mit dem Abschluss „Bachelor“ erfolgreich abgelegt hat, der besondere Titel „Bachelor-Ingenieur“ verliehen.

Der Mangel an qualifizierten Elektrofachkräften auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht Absolventen, sich sowohl in kleinen regionalen Industriezentren als auch in großen Ballungsräumen sicher zu fühlen. Absolventen können sowohl im Bereich Schiffbau und Schiffsreparatur als auch im Bereich der industriellen Energietechnik und Energieversorgung erfolgreich arbeiten – Kraftwerke, Stromnetzunternehmen, Vertriebsorganisationen, Energiedienstleistungen von Unternehmen und Organisationen in verschiedenen Wirtschaftszweigen, Design Organisationen. Die lakonische Kombination des Bildungsprozesses mit Forschungsaktivitäten ermöglicht es den Absolventen, sich in Forschungsorganisationen sicher zu fühlen – 16 Absolventen wurden Kandidaten der technischen Wissenschaften, 1 wurde Doktor der technischen Wissenschaften.

Zusatzfunktionen:

Studierende, die im Rahmen des „Fabrik-VTUZ“-Systems auf Haushalts- oder außerbudgetärer Basis studieren, werden im ersten Jahr in einfachen Unternehmen beschäftigt.

Der enge Zusammenhang zwischen dem Bildungsprozess und der stattfindenden Produktion beim Training nach dem „Fabrik-VTUZ“-System, - Das:

  • Hochqualifizierter Absolvent, aufgrund der Kombination von theoretischem Wissen, das am Institut erworben wurde, und praktischen Fähigkeiten, die in der Produktion erworben wurden;
  • Materielle Unabhängigkeit bereits während des Studiums am Institut. Während des Tagessemesters erhalten die Studierenden bei erfolgreichem Abschluss der Grundbildungsprogramme Doppelstipendium: akademisch (vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation) und registriert (vom Basisunternehmen).
  • Offizielle Registrierung Arbeit, Dienstalter Und Sozialpaket schon ab dem ersten Studienjahr.

100 % der Absolventen arbeiten in ihrem Fachgebiet!

Ausbildungsrichtung: Schiffbau, Meerestechnik und Systemtechnik von Meeresinfrastrukturanlagen
Profil: Meereskraftwerke
Qualifikation (Abschluss): Junggeselle
Studienform:

  • „ZAVOD-VTUZ“-System (Kombination aus Vollzeit- und Teilzeit- und Teilzeitausbildungsformen), 5 Jahre;
  • Berufsbegleitendes (Abend-)Studium (5 Jahre)
  • Fernstudium (5 Jahre);

Kontakttelefonnummer des Auswahlausschusses: (8184) 53 – 95 – 79; +7 921 070 88 45
Graduiertenabteilung:
(8184) 53 – 95 – 69

allgemeine Charakteristiken

Das Herzstück eines jeden Schiffes ist natürlich das Schiffskraftwerk (SPU). Der Großteil der vom SPP erzeugten Energie wird natürlich zum Antrieb des Schiffes verwendet. Allerdings sind moderne Schiffe und Schiffe stark mit energieintensiven Geräten ausgestattet, so dass ein erheblicher Teil dieser Energie auch für den Betrieb verschiedener Hilfsanlagen, Systeme und Geräte benötigt wird.

Die Ausbildungsrichtung „Schiffbau, Meerestechnik und Systemtechnik mariner Infrastrukturanlagen“ im Profil „Schiffskraftwerke“ bereitet hochqualifiziertes Personal in den Bereichen Forschung, Design, Konstruktion, Herstellung, Wartung und Reparatur von Schiffsausrüstungen vor.

Berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten:

Ein qualifizierter Mechaniker verfügt über theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in einer Reihe von Wissenschaftszweigen – Materialwissenschaft, Metallurgie, Theorie der Elastizität und Plastizität, Elektronik usw. sowie Computersoftwaretools für Forschung und computergestütztes Design (CAD). Hier erfahren Sie, wie Sie:

  • Erstellen Sie Zeichnungen von Teilen und Mechanismen von Schiffen und Schiffsausrüstung
  • Entwerfen, entwickeln und betreiben Sie neue Arten von Schiffsausrüstung und -fahrzeugen
  • Führen Sie Schiffstests durch
  • Bestimmen Sie die Leistung der Schiffsausrüstung
  • Führen Sie die Installation und Einstellung der technischen Schiffsausrüstung durch
  • Wählen Sie beim Betrieb von Schiffen selbstständig Geräte, Elemente und Ausrüstungssysteme zum Austausch aus
  • Und vieles mehr...

Diese Tatsachen definieren einen Mechaniker als einen fortgeschrittenen Spezialisten, der in verwandten Bereichen der Wissenschaft und Technologie ausgebildet ist, und diesen Ausbildungsbereich als einen der universellsten und notwendigsten in modernen Unternehmen. Die Inbetriebnahmeteams moderner Über- und Unterwasserschiffe bestehen zu 90 % aus Absolventen des Profils „Schiffsenergiesysteme“.

Das Profil „Schiffsenergiesysteme“ ist einer der beliebtesten ingenieurwissenschaftlichen Ausbildungsbereiche am Institut für Schiffbau und Arktische Meerestechnik (Sevmashvtuz).

Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung, die von Fachleuten der Fachwelt im Rahmen des Projekts des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation „Die besten Bildungsprogramme des innovativen Russlands“ in den Jahren 2010 und 2013 durchgeführt wurde, wurde das Bildungsprogramm „ „Seekraftwerke“ wurde in die Liste aufgenommen beste Bildungsprogramme der Russischen Föderation und verliehene Diplome. Es ist zu Recht der Stolz und der goldene Fonds der russischen Bildung.

Der Absolvent ist einer der führenden in (Sevmashvtuz), er bildet seit 1959 Maschinenbauingenieure in der Fachrichtung „Schiffskraftwerke“ aus. Die Abteilung beschäftigt 4 Doktoren der technischen Wissenschaften und 10 Kandidaten der Naturwissenschaften.

Nach Abschluss der Ausbildung wird einem Absolventen, der die staatliche Abschlussprüfung mit dem Abschluss „Bachelor“ erfolgreich abgelegt hat, der besondere Titel „Bachelor-Ingenieur“ verliehen.

Berufsfeld des Absolventen : Forschung, Entwicklung, Installation und Betrieb von Energiesystemen für Schiffe und Schiffe – Antrieb, Elektrik, Wärme. Der Tätigkeitsbereich umfasst den gesamten maschinenbaulichen Teil eines modernen Schiffes – Motoren und Antriebe, Komplexe und Systeme zur Versorgung von Schiffen aller Art mit elektrischer und thermischer Energie, meerestechnische Ausrüstung, meerestechnische Bauwerke, die deren normale Funktion gewährleisten und verwenden.

Karriereaussichten für Absolventen:

Absolvent Mechaniker notwendig in jedem Wirtschaftszweig - Transport-, Bau-, Bergbau- und Verarbeitungsindustrie. Die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten ermöglichen es den Absolventen, nicht nur in Schiffbau- und Schiffsreparaturunternehmen, sondern auch in anderen Branchen zu arbeiten; sie beherrschen die Technologie der Offshore-Arbeit und die Besonderheiten der Erschließung von Offshore-Öl- und Gasfeldern.

Zusatzfunktionen:

Studierende, die nach dem System „Fabrik – VTUZ“ auf Haushaltsbasis studieren, werden im ersten Jahr bei Basisunternehmen, NIPTB „Onega“, angestellt. Studierende, die nach dem System „Fabrik – VTUZ“ auf außerbudgetärer (bezahlter) Basis studieren, sind auch in den Basisbetrieben des Nördlichen Zentrums für Schiffbau und Schiffsreparatur beschäftigt.


Liste der Fachrichtungen und Ausbildungsbereiche, für die sich Bewerber bei der Zulassung zur Ausbildung einer obligatorischen ärztlichen Voruntersuchung unterziehen müssen

Gemäß dem Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2013 N 697 „Über die Genehmigung der Liste der Fachgebiete und Ausbildungsbereiche, bei der Zulassung zu einer Ausbildung, für die sich Bewerber in der festgelegten Weise obligatorischen ärztlichen Untersuchungen (Untersuchungen) unterziehen.“ bei Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrages für die entsprechende Position oder Fachrichtung“ Bei der Einschreibung in die unten genannten Ausbildungsbereiche ist im ärztlichen Attest (Formular 086u) der Eintrag „Für die Ausbildung in dem/den Ausbildungsbereich(en) geeignet ________________________________“ zu machen. und geben Sie 1-3 Ausbildungsbereiche an, die für Sie relevant sind.

Zweigstelle der Northern (Arctic) Federal University (Sewerodwinsk):

  1. Lehrer Ausbildung
  2. Psychologische und pädagogische Ausbildung
  3. Kernphysik und -technologie
  4. Bodentransport- und Technologiekomplexe
  5. Maschinenbau
  6. Schiffbau, Meerestechnik und Systemtechnik von Meeresinfrastrukturanlagen

Technische Hochschule (Sewerodwinsk):

  1. Betrieb von Schiffselektroanlagen und Automatisierungsanlagen

Beschreibung

Die Ausbildung in diesem Profil umfasst:

  • Durchführung von Berechnungen und Entwurf von Objekten und Subsystemen von Schiffsausrüstung;
  • Entwicklung von Entwurfs- und Arbeitsdokumentationen für die Schifffahrt;
  • Kontrolle über die Übereinstimmung entwickelter Projekte mit technischen Spezifikationen und Standards;
  • Registrierung abgeschlossener Planungs- und Bauarbeiten;
  • Umsetzung der technologischen Entwicklung entworfener Schiffe;
  • Organisation von Arbeitsplätzen;
  • Überwachung der Einhaltung der technischen Disziplin;
  • Wartung technischer Schiffsinstrumente und -ausrüstung;
  • Installation, Einstellung, Inbetriebnahme und Prüfung von Mustern von Einheiten, Systemen und Produkten im Zusammenhang mit der Schifffahrtsindustrie;
  • Erstellung von Arbeitsplänen, Plänen, Kostenvoranschlägen, Anforderungen für Ausrüstung und Materialien;
  • Organisation der Arbeit in einem kleinen Team;
  • Entwicklung von Betriebsplänen für Produktionsabteilungen;
  • Durchführung experimenteller Arbeiten unter Verwendung einer vorgegebenen Methodik, Erstellung von Beschreibungen und Analyse der Ergebnisse;
  • Umsetzung positiver Ergebnisse von Entwicklungen und Forschung;
  • Überprüfung der Restlebensdauer und des technischen Zustands der Schiffsausrüstung;
  • Organisation von Routinereparaturen und regelmäßigen vorbeugenden Inspektionen;
  • Erstellen von Anfragen für notwendige Ersatzteile und Ausrüstung;
  • Erstellung technischer Dokumentation für den Wiederaufbau, die Modernisierung und die Reparatur von Anlagen;
  • Erstellung von Betriebsanweisungen.

Mit wem man zusammenarbeiten soll

Absolventen können erfolgreiche Schiffskonstrukteure in Schiffbauunternehmen werden. Sie müssen ihre berufliche Tätigkeit als Konstrukteur für Schiffstechnik beginnen. Einige Studenten werden zu Prototypen-Testingenieuren, deren Ergebnisse es ihnen ermöglichen, die neuesten Systeme und Formen von Schiffen und Teilen zu entwickeln. Nach dem Bau solch komplexer Anlagen ist eine Anpassung und Inbetriebnahme erforderlich. Diese Arbeit kann auch von Absolventen dieser Ausbildung durchgeführt werden. Die meisten Arbeitsplätze konzentrieren sich auf Regionen mit ausgebauter Wasserinfrastruktur, in denen Fachqualifikationen am stärksten nachgefragt werden.

 


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